Authentisches Südstadtflair: Anwohner protestieren gegen Touristenwohnungen an der Straße Im Ferkulum, Foto: Marcel Wurm

Ferien im Krisengebiet

Internetportale wie Airbnb verschärfen die Wohnungs­not. Politik und Bürger wehren sich

 

Der Wille ist da, aber das Personal fehlt. Sechs Häuser soll das Wohnungsamt auf leerstehende oder zweckentfremdete Wohnungen prüfen, so lautete der Auftrag durch die Bezirksvertretung Innenstadt. Der wurde vor fast einem Jahr erteilt, doch das Ergebnis liegt bis heute nicht vor. In anderen Bezirken bleiben ähnliche Aufträge unbearbeitet, der Grund ist derselbe: Es gebe zu wenig Personal, um Hinweisen aus der Politik oder der Bevölkerung nachzugehen. Nun soll sich das ändern. Die Stadtverwaltung kündigte an, acht neue Stellen zu schaffen. Bisher kümmern sich im Wohnungsamt nur drei Mitarbeiter um Verdachtsfälle auf Zweckentfremdung von Wohnraum.

 

 Der Begriff stammt aus dem Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes: Städte können in Gebieten, in denen Wohnungen besonders knapp sind, eine Satzung erlassen. Danach ist es seit 2014 in ganz Köln verboten, Wohnraum in Ferienwohnungen, Büros oder Arztpraxen umzuwandeln. Schlagzeilen machten zuletzt Studentenwohnheime in Deutz und Humboldt-Gremberg, in denen Apartments als Ferienwohnungen vermietet wurden. Die Anbieter nutzten dafür das Internetportal Airbnb. Das Unternehmen mit einem Börsenwert von mehreren Milliarden Euro steht im Verdacht, die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen einfacher und lukrativer zu machen. Damit verbunden ist die Sorge, dass auf angespannten Wohnungsmärkten wie in Köln Wohnungen noch knapper werden. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass viele dieser Anbieter nicht die fälligen Steuern (Bettensteuer!) und Abgaben für Vermietungen zahlen.

 

Bei einer Anhörung im NRW-Landtag im vorigen Jahr sprach Josef Ludwig, Leiter des Kölner Wohnungsamtes, von 3500 bis 7000 Wohnungen, die als Ferienunterkünfte vermietet würden. Die Kölner SPD machte daraus in einer Pressemitteilung »Wohnungen für 15.000 Kölnerinnen und Kölner«, die durch »Airbnb und Co.« besetzt seien. Doch in derselben Anhörung gab ein Vertreter von Airbnb Deutschland an, dass etwa in Düsseldorf nur rund 100 Wohnungen als komplette Wohnungen auf dem Portal angeboten würden, nur ein Bruchteil davon wiederum über längere Zeiträume. 

 

Eine illegale Vermietung lässt sich allerdings nicht leicht nachweisen. Die Geschäftsidee der Plattform ist nämlich nach wie vor legal: Wer länger oder öfter verreist, darf seine Wohnung an Köln-Besucher vermieten. Eindeutiger liegt dagegen der Fall der Wohnungen in einem Haus in der Südstadt. In einem kernsanierten Haus in der Straße Im Ferkulum wurden Wohnungen auf einer Plattform angeboten, die üblicherweise von Hotels genutzt wird. Anwohner hatten mit öffentlichen Aktionen auf diese Zweckentfremdung aufmerksam gemacht. Die Stadtverwaltung hat gegen die Vermieter bereits ein Buß-geldverfahren eingeleitet, bis zu 50.000 Euro könnten fällig werden. 

 

Anfang September befasste sich der Sozialausschuss des Rates mit dem Problem — auf Antrag von CDU und Grünen, die sich zuvor schon für das nun angekündigte zusätzliche Personal eingesetzt hatten. Fast alle Fraktionen einigten sich darauf, die Bemühungen der Verwaltung weiter zu unterstützen. Die FDP, die auf Landesebene für eine stärkere Deregulierung auch des Wohnungsmarktes eintritt, enthielt sich. 

 

Die anderen Fraktionen regten eine engere Zusammenarbeit mit dem Steuer- und dem Ordnungsamt an. Die Kölner Satzung, die im Juni 2019 ausläuft, soll rechtzeitig verlängert und bei dieser Gelegenheit überarbeitet werden. Eine Kampagne soll Vermieter darauf hinweisen, was ihnen bei Zuwiderhandlung droht. Sogar weitere Stellen für das Wohnungsamt werden diskutiert. Die SPD macht sich darüber hinaus im Stadtrat und auf Landesebene für noch schärfere Regeln stark: Anbieter sollen Ferienwohnungen nach dem Vorbild von Berlin und Hamburg nur nach vorheriger Anmeldung inserieren dürfen. Der in der Kölner Satzung festgehaltene Schutz für Ferienwohnungen, die bereits vor 2014 umgewandelt wurden, soll fallen und die Bußgelder erhöht werden. 

 

Offen ist, ob die Fraktionen im Kölner Rathaus mit der Unterstützung der CDU/FDP-Landesregierung rechnen können. Heimatministerin Ina Schnarrenbach (CDU) lässt derzeit das Wohnungsaufsichtsgesetz der Vorgängerregierung überprüfen. Die FDP dringt auf Liberalisierung. 

 

Sicher leiden nicht alle Städte in NRW in gleichem Maße unter der vermehrten Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen. Jochen Ott, Kölner SPD-Chef und wohnungspolitischer Sprecher seiner Partei im Landtag, verweist aber auf den Nutzen des Gesetzes auch in diesen Fällen: Auch gegen Verwahrlosung und Vernachlässigung von dringend benötigten günstigen Wohnungen wie in Chorweiler oder Meschenich sei das Gesetz ein wirksames Mittel.