Ihr müsst draußen bleiben: Die Kölner Umweltzone wird weitestgehend dieselfrei, Foto: © Marco Verch

Stoßlüften in der Zone

Ab April 2019 soll es in Köln »Dieselfahrverbote« geben. Fragen und Antworten zum fast finalen Urteil

1. Worum geht es? Saubere Luft. Köln überschreitet den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid, und das seit schon seit 2009. Seitdem werden die Messungen vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) durchgeführt. Nirgends in NRW sind die Werte höher als am Clevischen Ring in Mülheim. Dieselverkehr ist in Ballungsgebieten Hauptverursacher der Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid. Die Europäische Umweltagentur geht im Gebiet der EU von jährlich 75.000 vorzeitigen Todesfällen im Zusammenhang mit Stickoxiden in der Luft aus.

 

 

2. Was wurde vor Gericht verhandelt? Laut EU-Recht müssen Städte dafür sorgen, dass ihre Bewohner Luftschadstoffen nur in begrenztem Maß ausgesetzt sind. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will dieses Recht durchsetzen. In Köln hat die DUH die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde für die Luftreinhaltung verklagt, die Stadt und das Land waren beigeladen, sitzen aber mit der Bezirksregierung gemeinsam am Steuer des Diesel-Dilemmas.

 

 

3. Wie hat das Gericht entschieden? Das Verwaltungsgericht Köln hat am 8. November entschieden, »dass die Stadt Köln ab April 2019 ein zonenbezogenes Fahrverbot einführen muss«. Die Richter trauen der Stadt nicht zu, die Luftqualität mit dem eigenen »Luftreinhalteplan« zu verbessern. Dass es auch in Köln Fahrverbote geben würde, war zwar erwartet worden, nicht aber, dass es so schnell gehen und die Verbotszone so groß sein soll. In vielen anderen Städten waren nur einzelne Straßen oder Straßenabschnitte für Diesel gesperrt worden.

 

 

4. Wer soll nicht mehr fahren dürfen? Ab April 2019 sollen keine -Diesel bis einschließlich der Schadstoffklasse »Euro 4«, ab Oktober auch keine mit Euro-5-Norm mehr in die Stadt. Die Verwaltung geht von 91.000 in Köln zugelassenen Fahrzeugen aus, die betroffen sind. Hinzu kommen mehr als 100.000 Pendler. Doch sind umfangreiche Ausnahmen vorgesehen, der -Kölner Umweltdezernent Harald Rau geht von knapp 20 Prozent aus: Müllabfuhr, Krankenwagen, auch Gewerbetreibende wie Handwerksbetriebe werden nicht betroffen sein.

 

 

5. Wo soll das Fahrverbot gelten? 2008 hatte Köln eine Umweltzone eingeführt, um die Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten. Das ist gelungen. Die Umweltzone darf nur mit einer Grünen Plakette befahren werden. Jetzt ordnete das Gericht an, dass auch Fahrzeuge mit Euro-Norm 4 und 5 dort bald nicht mehr fahren dürfen. 2012 wurde die Umweltzone von der Innenstadt auch auf äußere Stadtteile ausgeweitet und reicht nun von Longerich bis nach Raderthal und Weiden bis nach Höhenberg. 

 

 

6. Ist das letzte Wort gesprochen? Nein. Das Land NRW will in Berufung gehen. Das endgültige Urteil wird vom Oberverwaltungsgericht Münster gefällt. Voraussichtlich wird die Verhandlung aber nicht im kommenden halben Jahr stattfinden. Es ist daher unwahrscheinlich, dass die Fahrverbote in Köln tatsächlich zum 1. April 2019 kommen. Es gilt aber ebenso als unwahrscheinlich, dass das Urteil vor dem OVG Münster grundlegend anders ausfallen wird.

 

 

7. Können Dieselfahrer auf die Unterstützung der Automobilindustrie hoffen? Wohl kaum. Die Bundesregierung zieht die Autokonzerne, die beim Schadstoffausstoß betrogen haben, bisher nicht zur Rechenschaft. Hardware-Nachrüstungen, die nach Tests des ADAC technisch möglich sind und den Schadstoffausstoß verringern, wird es wohl nicht mehr geben. Stattdessen haben einige Hersteller, etwa VW, angeboten, alte Diesel beim Kauf eines neuen Diesels in Zahlung zu nehmen — ein freches -Konjunkturprogramm.

 

 

8. Wie könnten Kontrollen aussehen? Das weiß keiner. Die Bundesregierung lehnt die sogenannte Blaue Plakette für schadstoffarme Autos, die gut sichtbar angebracht würde, ab. Der Deutsche Städtetag fordert die Plakette, weil sie Städten die Kontrollen erleichtern würde. Kölns Verkehrsdezernent Rau brachte alternativ eine Kennzeichen-Erfassung ins Spiel, wie sie in Belgien erprobt wird. Die aber ist datenschutzrechtlich heikel. Ansonsten blieben stichprobenartige Fahrzeugkontrollen mit einem Blick in die Papiere. Unklar ist auch, wer überhaupt kontrollieren würde: Die Polizei, zuständig für den rollenden Verkehr, winkt wegen Personalmangels ab. Das Ordnungsamt hat nur eingeschränkte Zuständigkeiten. Die Meinung der Kölner Stadtverwaltung lautet: Fahrverbote sind nicht kontrollierbar. Auf dem Standpunkt wird man aber kaum verharren können.

 

 

9. Nehmen Stadt und Politik den Gesundheitsschutz der Kölnerinnen und Kölner ernst? Nein.