Kalk ist halt nicht Gelsenkirchen: Bürgerhaus an der Deutz-Mülheimer Straße, Foto: Marcel Wurm

Kein Bürgerhaus für Nazis

Köln tut sich schwer, die AfD aus städtischen Räumen zu verbannen

Es ist nicht der glamouröseste Ort für einen Wahlkampfauftakt. Am 7. April will die AfD im Bürgerhaus Kalk ihren Europawahlkampf eröffnen, Parteiprominenz hatte sich bis Redaktionsschluss noch nicht angekündigt. 2014, als die Partei zum ersten Mal bei Europawahlen antrat, konnte die damalige Parteispitze noch auf dem Roncalliplatz reden.

 

Als städtische Einrichtung ist das Bürgerhaus Kalk grundsätzlich verpflichtet, Parteien Räume für politische Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Bei der letzten AfD-Veranstaltung im ebenfalls städtischen VHS-Forum am Neumarkt hatte es im Dezember 2018 Proteste sowie einen harten Polizeieinsatz gegeben. Kurz zuvor hatte der Rat der Stadt Köln einen Antrag verabschiedet. Die Stadt Köln solle künftig keine Räume für Veranstaltungen bereitstellen, »in denen rassistisches, antisemitisches, salafistisches, antidemokratisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes, oder anderes menschenfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet werden soll«. Die Stadt solle dafür einen Leitfaden erstellen.

 

Vier Monate später ist der Leitfaden immer noch nicht veröffentlicht. »Der Leitfaden ist fast fertig«, sagt Inge Schürmann, Sprecherin der Stadt Köln. Es gebe aber hohe juristische Hürden. So sei es fast unmöglich, nur einer bestimmten Partei pauschal den Zugang zu städtischen Räumen zu verwehren, wenn diese nicht explizit als verfassungsfeindlich eingestuft sei. Möglich wäre nur, auch alle anderen Parteien auszuschließen, was diese wiederum ablehnen.

 

Andere Großstädte gehen offensiver mit Anfragen rechter Parteien und Gruppen um. Die Stadt München hat einen Leitfaden erarbeitet, der der Verwaltung eine Vielzahl von Maßnahmen empfiehlt — inklusive der Prüfung, ob die Verwaltung überhaupt genügend Kapazitäten habe, die Veranstaltung durchzuführen, und »unattraktiven Nutzungsbedingungen« wie einer hohen Raummiete. In Gelsenkirchen wurde die Nutzungsordnung so geändert, dass die Mieter eines städtischen Raums haften, wenn ihre Mitglieder oder die Besucher ihrer Veranstaltungen sich rechtsextremistisch äußern. Passiert dies, kann ihnen für fünf Jahre die Anmietung eines städtischen Raums untersagt werden.

 

In Köln ist man zurückhaltender. Im April will der Rat eine Klausel gegen rechte Gruppen in die Nutzungsbedingungen für das VHS-Forum einfügen. »Das ist ein erster Schritt«, sagt Jörg Detjen von der Kölner Linkspartei, der auch im Bündnis »Köln stellt sich quer« aktiv ist. »Rat und Verwaltung zeigen Haltung. In diesem Handeln muss die Stadtverwaltung aus der Zivilgesellschaft unterstützt werden!« Teile dieser Zivilgesellschaft sehen den Entwurf kritisch, weil in der Klausel auch von »verfassungsfeindlichen« Gruppen die Rede ist. »Das könnte antifaschistischen Protest kriminalisieren«, sagt Reiner Krause vom Bündnis Köln gegen Rechts. Ihre Forderung ist, dass bei Veranstaltungen der AfD in städtischen Räumen keine Selektion der Besucher durch Polizei oder Wachpersonal stattfindet. Für April haben sie Gegenprotest angekündigt — vor dem Saal und gegebenenfalls auch darin. »Die Veranstaltung findet in öffentlichen Räumen statt, also steht auch uns der Zugang dazu offen.«