FAQ Genossenschaft und Stadtrevuesanierung
Hier findest Du unsere Antworten auf wichtige Fragen, die im Zuge unserer Genossenschaft aufkommen.
Was ist die Stärke einer Genossenschaft?
Die Genossenschaft ist eine Form des Kollektiveigentums, sie kommt unserer bisherigen Verfasstheit am nächsten und steht für verlegerische Unabhängigkeit und demokratische Teilhabe aller, die sich in einer Genossenschaft zusammengefunden haben.
Ihr sagt immer wieder: »Mit der Genossenschaft kaufen wir uns selbst«. Müssen wir uns das so vorstellen, dass alle Mitarbeiter:innen der Stadtrevue Genossenschaftler werden?
Ja, das stimmt. Alle Angestellten der Stadtrevue werden einen Anteil zeichnen. Aber das reicht natürlich nicht! Gleichzeitig holen wir Leser:innen und Freund:innen, die uns auf diese Weise unterstützen wollen, mit ins Boot. Wir brauchen schnell viele Genoss:innen, um im ersten Schritt über das nächste Jahr zu kommen! Die Genossenschaft ist für alle Interessierten offen. Wer Mitglied der Genossenschaft ist, ist gleichzeitig Verleger:in.
Was bedeutet das für die redaktionelle Arbeit?
Die Unabhängigkeit der Redaktion bleibt gerade auch in der Genossenschaft gewahrt. Wir erarbeiten derzeit ein Redaktionsstatut, dass die Unabhängigkeit der Redaktion auch formell absichern wird. Dennoch wollen wir in der Genossenschaft mit unseren Freund:innen und Förder:innen den Austausch suchen. Die Genossenschaft ist Teil der kritischen Öffentlichkeit, die wir durch unseren konzernunabhängigen Journalismus zu befördern suchen. Im Rahmen der Genossenschaft wird es Foren und Austausch darüber geben, wie unsere verlegerische Arbeit gestaltet werden wird.
Wie werde ich Teil der Genossenschaft?
Indem Du einen Anteil zeichnest!
Und wie viel muss ich dafür zahlen?
Ein Anteil, wenn man so will: der »Mitgliedsbeitrag«, wird einmalig 250 Euro kosten. Eine Person kann maximal 250 Anteile zeichnen. Aber egal, wie viele Anteile man zeichnet: Jedes Mitglied der Genossenschaft hat genau eine Stimme. Einfluss kann man sich nicht erkaufen, die Genossenschaft bleibt basisdemokratisch organisiert.
Kann ich auch Genossenschafts-Anteile verschenken?
Gute Idee! Allerdings muss die beschenkte Person das Beitrittsformular selber unterschreiben. Schließlich wird sie ja Mitglied in der Stadtrevue-Verlagsgenossenschaft.
Dient die Genossenschaft in erster Linie bloß der Sanierung eines defizitären Betriebs?
Dass wir in die Krise gerutscht sind, die im Sommer schließlich in unsere »vorläufige Insolvenz in Eigenverantwortung« des Stadtrevue Verlag mündete, hat wesentlich mit äußeren Faktoren zu tun, von denen die Folgen der Corona-Krise und die Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine die bekanntesten sind. Als Betrieb, der seit jeher im Do-It-Yourself-Modus arbeitet, stehen wir in dieser Krise vor der Herausforderung, aufwändige technologische Innovationen anzuschieben und zu meistern. Das schaffen wir nicht mehr alleine. Auch deshalb brauchen wir als Ausdruck von Solidarität die Genossenschaft. Sie soll uns helfen, krisenfester zu werden. Dass die gesellschaftlichen Krisen in den nächsten Jahren nicht weniger werden, davon ist nun mal auszugehen.
Was wollt ihr mit der Genossenschaft erreichen? Was sind eure Zukunftspläne?
Die Genossenschaft kauft den Stadtrevue-Verlag aus der Insolvenz raus. Damit ist der Grundstein zur Sicherung der Zukunft der Stadtrevue gelegt. Mit der Genossenschaft im Rücken können wir dann besser planen, unsere Hefte sicher vorfinanzieren, Ausgaben mit mehr Spielraum kalkulieren. Die Genossenschaft wird aber vor allem in zukünftige Projekte investieren. Im Fokus: Stadtrevue plus, die Verzahnung von Print und digitalem Auftritt. Nachdem wir in den letzten Jahren dafür technische und verlegerische Grundlagen geschaffen haben, geht es jetzt um den Riesenschritt der konkreten — journalistischen — Umsetzung.
Wie werden die Risiken eines finanziellen Verlusts minimiert, die man mit Zeichnung eines Anteils eingeht?
Die Kontrolle, der die Genossenschaft unterliegt, ist streng. Während der Vorstand aus dem Kreis der Mitarbeiter:innen stammt, wird der ihn kontrollierende Aufsichtsrat extern bestellt. Auch werden die Finanzen der Genossenschaft regelmäßig überprüft, so ist garantiert, dass die Genossenschaft nicht ihre eigenen Einlagen verzehrt.
Ist ein Stadtrevue-Abo im Genossenschaftsanteil inklusive?
Nein, leider nicht. Wir sind nach wie vor auf jede Einnahme angewiesen und haben uns deshalb entschieden, Abonnement und Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu trennen. Hinzukommt: Den Anteil an der Genossenschaft bringt man einmalig auf (man kann natürlich jederzeit aufstocken); die Gebühr für das Abonnement fällt dagegen jedes Jahr aufs Neue an. Auch das ein Grund, warum wir beides getrennt haben.
Wie sieht es aus mit einer Dividende?
Wir schließen das für die Zukunft nicht kategorisch aus. Deshalb steht die Möglichkeit der Dividendenausschüttung auch in unserer Satzung. Aber oberste Prämisse der Genossenschaft ist die Absicherung des Geschäftsbetriebs des Stadtrevue-Verlags und somit die Sicherung der Zukunft des Stadtmagazins Stadtrevue als lokaljournalistisches Medium mit machtkritischer Perspektive in Köln. Dafür werden wir in absehbarer Zeit alle Ressourcen benötigen.
Was genau ist beim Thema Aufsichtsrat mit „selbständige, aktiv tätige Mitglieder oder Personen, die zur Vertretung solcher Mitglieder befugt sind“ gemeint (§24)?
Das bedeutet, dass es sich bei Aufsichtsratsmitgliedern um natürliche Personen handeln muss, und falls es sich um juristische Personen handelt (z.B. eine Firma), muss diese durch eine aktive (= selbstständige = natürliche) Person im Aufsichtsrat vertreten sein.
Was macht der Förderverein Stadtrecherche e.V.?
Er wird einzelne journalistische Projekte fördern. Diese Projekte werden vom Verein mit der Redaktion und den involvierten Journalist:innen diskutiert und vereinbart. Stadtrecherche wird einen Recherchefond aufbauen, der unsere journalistische Arbeit zu Themen der Stadtgesellschaft längerfristig unterstützen kann. Wir werden im Heft und online regelmäßig über die Aktivitäten des Vereins berichten und geförderte Projekte vorstellen. Der Verein ist kein Teil der Genossenschaft, er existiert unabhängig. Der Verein steht allen offen, auch Mitgliedern der Genossenschaft. Seine Arbeit hat er bereits aufgenommen: stadtrecherche.de
Hier findest Du unsere Antworten auf wichtige Fragen, die im Zuge unserer Sanierungsmaßnahmen der Stadtrevue aufkommen.
Ich habe ein Stadtrevue-Abo, bekomme ich weiterhin meine Hefte?
Die kommenden Ausgaben sind gesichert und erscheinen wie gewohnt. Wir recherchieren, schreiben und gestalten die Stadtrevue wie bisher, der Geschäftsbetrieb läuft normal weiter! Unsere Abo-Abteilung hat dieser Tage viel zu tun, bitte seht nach Möglichkeit von individuellen Rückfragen ab.
Was bedeutet »Vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung«?
Eine »Vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung« ist keine Geschäftsaufgabe, sondern dient der Sicherung und Sanierung unseres Verlags. Eine »Vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung« ist ein im Insolvenzrecht definiertes und häufig angewandtes Verfahren, das uns ermöglichen soll, unsere finanziellen Schwierigkeiten selbstständig zu bewältigen und zu überwinden. Dabei bieten uns derzeit Berater:innen wertvolle Unterstützung und externes Know-How, um die richtigen strategischen Entscheidungen zu treffen.
Warum wollt Ihr eine Genossenschaft gründen?
Eine »Vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung« bedeutet auch: die Stadtrevue steht zum Verkauf. Durch das Gründen einer Genossenschaft haben wir die Möglichkeit, die Stadtrevue selbst zu kaufen. Denn wir wollen, dass die Stadtrevue journalistisch unabhängig bleibt. Als demokratische und solidarische Organisation hat in der Genossenschaft jedes Mitglied eine Stimme, um Entscheidungen, beispielsweise zu Investitionen, gemeinsam zu treffen. Die Genossenschaft sichert den Fortbestand des Verlags und ist für uns die logische Fortentwicklung des Stadtrevue Verlags – aus den Händen des Kollektivs in die Hände von Genoss:innen. Dadurch wird unabhängiger, kritischer Journalismus in Köln weiter möglich sein.
Was passiert mit meinem Abo, wenn die Sanierung missglückt?
Sollte die Sanierung des Stadtrevue Verlags wider Erwarten scheitern, hängt der Fortbestand deines Abos davon ab, ob und wie der Geschäftsbetrieb weitergeführt wird. Falls eine Fortführung nicht möglich ist, wirst du entsprechend informiert. Bereits bezahlte Beträge können dann im Insolvenzverfahren als Forderung angemeldet werden.
Kann ich mein Abo kündigen?
Klar, Du kannst Dein Abo jederzeit ganz regulär kündigen. Was wir natürlich äußerst schade fänden, denn die Stadtrevue braucht ihre Leser:innen heute mehr denn je.
Welche Idee steckt hinter dem Förderverein StadtRecherche?
Um die Stadtrevue zu unterstützen, wurde jüngst der Förderverein StadtRecherche mit dem Ziel gegründet:
Einen Recherchefond aufzubauen, damit die Redaktion mehr Mittel zur Verfügung bekommt, Recherchen zu vertiefen und Themen intensiv zu begleiten
Die Digitalisierung der Stadtrevue voranzutreiben
Eine Genossenschaft nach dem Vorbild der taz zu gründen
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft im Förderverein StadtRecherche (ist nicht gleich Genossenschaft) meldet euch gerne bei Wolfram Fischer, Vorstand StadtRecherche, info@stadtrecherche.de
Mit eurer Unterstützung als Fördervereinsmitglied leistet ihr nicht nur einen finanziellen Beitrag, sondern bekundet auch eure Bereitschaft, die Stadtrevue und die mit ihr verbundene politische Kultur gezielt zu fördern.