Kein Kommunales Kino: Schaukästen und Eingang zum Projektionsraum des Filmclub 813, Foto: Thomas Schäkel

Verein vs. Verein

Der Konflikt zwischen Filmclub 813 und Kunstverein weist einmal mehr auf eine Leerstelle in der Stadt hin

Der Filmclub 813 soll weiterhin sein vielfach ausgezeichnetes filmhistorisches Programm im Riphahn-Bau »Die Brücke« an der Hahnenstraße zeigen. In dem Punkt sind sich — zumindest nach außen hin — alle einig, selbst der Kölnische Kunstverein, Hauptmieter der im städtischen Besitz befindlichen Immobilie, der im Oktober eben jenem Filmclub fristlos gekündigt hatte (siehe Stadtreuve 11/20). Es handle sich um eine »verhaltensbedingte Kündigung«, sagt Kunstverein-Vorstand Thomas Waldschmidt, »gegen die Institution haben wir nichts«. Der Kunstverein hält die Kündigung allerdings aufrecht. Falls sich die Anwälte beider Parteien nicht über die Nutzungsmodalitäten des Kinosaals einigen, droht weiterhin eine Räumungsklage. Pikant ist, dass der Anwalt des Kunstvereins wiederum den Kassenwart des Filmclub 813 e.V. vertritt, der wegen vereinsrechtlicher Unregelmäßigkeiten den Vorsitzenden des Vereins Bernhard Marsch, verklagt hat.

Die Stadt Köln wiederum ist zwischen allen Parteien in einer unbequemen Mittlerposition — die sie allerdings selbst mit zu verantworten hat. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Streit innerhalb eines bzw. um einen filmkulturellen Verein herum eskaliert, der eine städtische Immobilie bespielt. In den 90er Jahren führten allzu sorglose Abrechnungspraktiken von Gert Berghoff, damals Vorsitzender des Cinemathek e.V., der im Museum Ludwig beheimatet war, zu einem Skandal. Vor einer Dekade zerlegte sich der Kölner Filmhaus e.V. in internen Streitereien — die Immobilie soll nächstes Jahr endlich wieder filmkulturell genutzt werden. Im Falle der Cinemathek und des Filmclub 813 rächt sich, dass die Stadt selber nie Verantwortung übernommen hat: Statt in der »Medienstadt« Köln ein Kommunales Kino zu etablieren, wurde diese Aufgabe immer wieder an Vereine delegiert — freilich ohne sie finanziell entsprechend auszustatten. So ist man für die filmkulturelle und vor allem filmhistorische Grundversorgung abhängig von Vereinen, in denen einzelne Personen viel Herzblut und Wissen in kaum bezahlte Programmarbeit inves­tieren, aber wenig mit Vereinsrecht oder Buchführung anfangen können.

Nächstes Jahr will der Filmclub 813 dreißigsten Geburtstag feiern und zwanzig Jahre Kino 813 in der Brücke. Wo das passieren wird, bleibt ungewiss.