Plus mit Minusstunden: Hauptsitz von Walther König an der Ehrenstraße

#waltherwenig

In der Corona-Krise kämpfen Angestellte der Buchhandlung Walther König für ihre Rechte

#notmykoenig, #waltherwenig, #unfairbehandlung — seit Ende Februar posten Münchner Werkstudierende der Buchhandlung Walther König und die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union (FAU) diese Hashtags im  Netz. Sie werfen der Buchhandlung vor, dass sie im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung leiste, stattdessen sollten so angefallene »Minusstunden« in Folge abgearbeitet werden. Das gleiche gelte für Urlaubstage — und nun auch für betriebsbedingte Schließungen wegen Corona. Für die Student*innen, die auf den geringen Stundenlohn von 9,85 Euro hinweisen, eine untragbare Situation. Sie holten sich bei der FAU gewerkschaftliche Unterstützung.

Deren Pressesekretär Patrick Lohner erklärt dazu: »Die Arbeitsverträge, die die Werkstudierenden unterzeichnen, sind unseres Erachtens rechtswidrig. Auch wenn die Buchhandlung Walther König, vertreten von Franz König und Udo Milz, weismachen möchte, dass es okay sei auf seinen Urlaubsanspruch zu verzichten, ist das nach Bundesurlaubsgesetz gar nicht möglich.« Gerade den geschäftsführenden Gesellschafter Milz klagen die FAU und die Werkstudierenden an. Es heißt, dass Milz das Tagesgeschäft leite und sich um die 44 Buchhandlungen und Museumsshops kümmere. Ein Arbeitsvertrag, der der Stadtrevue vorliegt, ist von Milz unterschrieben.

Die Buchhandlung Walther König wurde 1969 in Köln gegründet und gilt als Aushängeschild des Kunst-Literatur-Marktes. Die Shops der GmbH findet man in Berlin, Amterdam und London. Und eben in München: im Lenbachhaus, im Haus der Kunst und im Museum Brandhorst. Die beiden Geschäftsführer Franz König und Milz schickten der Stadtrevue eine Stellungnahme. Sie führen an, dass die betrieblichen Schließungen zu Umsatzeinbußen von 66 Prozent geführt hätten. Im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 habe man 60 Prozent des Gehaltes an die Werkstudierenden gezahlt, obwohl es für diese Berufsgruppe nicht möglich sei Kurzarbeitergeld zu beantragen. Dies sei aus sozialer Verantwortung geschehen. Weiter heißt es in dem Schreiben: »Die Hälfte des Entgeltes wurde von uns als Zuschuss geleistet — ohne entsprechende Arbeitsleistung. Die andere Hälfte wurde als eine Art Gehaltsvorschuss mit einem negativen Arbeitszeitkonto erfasst und sollte später durch Arbeit ausgeglichen werden.«

Die Kölner Arbeits- und Sozialrechtlerin Lucia Alfonso hält das für nicht rechtens. »In dem Arbeitsvertrag ist kein Arbeitszeitkonto vereinbart. Dies kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber nachträglich eingeführt werden«, sagt sie und führt weiter aus, »der Arbeitgeber darf auch nicht einfach das Gehalt um 70 Prozent kürzen.« Falls die Angestellten ihre Arbeitskraft angeboten hätten — was sie in einem gemeinsam mit der FAU München aufgesetzten Schreiben taten —, sei der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet. Auch wenn die Schließung auf behördliche Anordnung hin erfolge, könne der Arbeitgeber nicht sein unternehmerisches Risiko auf die Angestellten abwälzen.

Patrick Lohner von der FAU sagt: »Einige der Werkstudierenden, die wir vertreten, haben 150 bis 200 Minusstunden angesammelt. Diese sollen sie im Laufe des Jahres eben unentgeltlich nacharbeiten.« Nachdem das Schreiben der Gewerkschaft Mitte Februar bei den Geschäftsführern eingetroffen wäre, habe man in Köln nicht mit Verständnis reagiert: »Der erste Schritt war, auslaufende Arbeitsverträge nicht zu verlängern. Dann behielt man den Lohn für den Monat Februar ein und mittlerweile sind alle Werkstudierenden — angeblich aus betrieblichen Gründen — entlassen worden.«

Das wollen König und Milz nicht stehen lassen: Die von der FAU öffentlich gemachten Punkte seien »schlicht nicht zutreffend«. Dennoch nehme man die »Vorwürfe zum Anlass, die vertraglichen Regelungen zu überprüfen.«