Endlich abgesichert? Das neue Kulturgesetz will die freie Szene stärken, Foto: Dieter Jacobi

Sprengstoff weiter scharf

Das neue Kulturgesetzbuch legt den Anspruch auf Mindestgagen fest

320 Millionen Euro will NRW im Jahr 2022 für die Kultur ausgeben. Damit ist der Etat in den letzten fünf Jahren um rund 60 Prozent ­gestiegen. Im Windschatten dieser sogenannten Kulturstärkungsini­tiative ist auch ein neues Kulturgesetzbuch entstanden, vorangetrieben von NRW-­Kulturministerin ­Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos). Zum 1. Januar 2022 wird es in Kraft treten und regelt, unter welchen Bedingungen die im Haushalt bereitgestellten Mittel in die Kultur fließen. »Die Pandemie hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine starke Kulturlandschaft für unsere Gesellschaft ist«, sagte Pfeiffer-Poensgen.

Um die Absicherung von Künst­ler*innen soll es im neuen Gesetzbuch also gehen, und so lautet ein zentraler Punkt darin auch: Künst­ler*innen haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Mindesthonorare, jedenfalls immer dann, wenn das Land an der Förderung beteiligt ist. Wie hoch diese Mindestgage ausfällt, geben Fachverbände vor: So empfiehlt etwa die Deutsche Orchestervereinigung für Ensemblemusiker*innen und Chorsänger*innen für ein eintägiges Projekt inklusive Probe eine Mindestgage von 263 Euro, für Solist*innen 458 Euro. Die Summen leiten sich ab von Löhnen, die festangestellte Künstler*innen bekommen und liegen teilweise bis zu 50 Prozent über dem, was freiberufliche Künstler*innen aktuell bekommen. Auch für Theaterschaffende sollen solche Empfehlungen in der nächsten Zeit erarbeitet und konkretisiert werden.

Mehr Geld für die freie Szene, deren Akteur*innen seit Jahren miserabel bezahlt werden und kaum abgesichert sind. Das klingt gut, das Problem ist nur: Unklar bleibt, wo die Mittel genau herkommen sollen. Denn zu fast drei Viertel übernehmen Städte und Gemeinden die Kulturausgaben. »Die Kulturlandschaft in NRW ist in erster Linie kommunal geprägt«, sagt auch ­Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, Kulturdezernentin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Im neuen Kulturgesetzbuch würden  sie aber nicht entsprechend ihrer finanziellen Leistungen dargestellt. Denn im Klartext heißt das für Städte und Kommunen auch: Mehr Ausgaben, bei gleichem Budget. Diesbezüglich dürfte das neue Kulturgesetzbuch noch genug Sprengstoff bieten.