»Falsches Urteil«

Vier Kriegsgegner, die am 21. September 2005 gegen die Bundeswehr-Jubiläumsfeier rund um den Dom protestiert hatten, waren beim Kölner Amtsgericht unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung angeklagt (siehe StadtRevue 12/06). Zwei von ihnen hatten ein Zimmer im Dom-Hotel angemietet und ein Spruchband mit dem Kurt-Tucholsky-Zitat »Soldaten sind Mörder, K.T.« aus dem Fenster gehangen. Das Verfahren gegen sie wurde jetzt eingestellt. Die anderen beiden, die während des öffentlichen Gelöbnisses ein Transparent mit der Aufschrift: »Wir geloben zu morden, zu rauben, zu vergewaltigen« am Dom angebracht hatten, wurden am 23. November zu jeweils 60 Tagessätzen verurteilt.

»Das Urteil ist falsch«, sagt deren Rechtsanwalt Detlev Hartmann. »Der Charakter und die Bedeutung der Aussage ist nicht richtig interpretiert worden. Sie richtete sich nicht gegen den einzelnen Soldaten. Sie richtete sich gegen die Politik der Bundeswehr, Menschen zu ›archaischen Kriegern‹ zu machen und dies im Gelöbnis-Ritual mit einer öffentlichen Weihe zu versehen.« Hartmann hat jetzt Rechtsmittel eingelegt.