Kinderrechte ins Grundgesetz!

Seit Jahren wird darüber diskutiert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Passiert ist nichts. Aber jüngst nahm die Debatte in Berlin anlässlich der Einführung der »UN-Kinderrechtskonvention« in Deutschland vor 25 Jahren Fahrt auf: Erst sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), dass er eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes für eine »gute Sache« halte. Wenig später schloss sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) an. Und dann? Dauerte es gerade einmal knappe acht Wochen, bis die NRW-Landesregierung dem Bundesrat einen ersten Gesetzesentwurf vorlegte. Kinder haben Rechte — und die wolle man nun endlich im Grundgesetz festschreiben.

 

Eigentlich ist die Sache eindeutig: Bereits 1968 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Kinder als »subjektive Träger von Rechten« anzuerkennen seien. Als Wesen mit Menschenwürde und dem Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit. Das Grundgesetz trage diesem Urteil aber nicht Rechnung, kritisieren seit Jahren Nicht-Regierungsorganisationen wie Unicef. Es erwähne Kinder lediglich als Rechtsobjekte, unter anderem wenn es um die Rechte von Eltern gehe und wenn der Staat sich zu ihrem Schutz verpflichte. 

 

Die Große Koalition in Berlin konnte sich dennoch bislang zu keiner gemeinsamen Linie durchringen. Mit einer Gesetzesinitiative wird auch jetzt erst nach der Bundestagswahl gerechnet. Die Gefahr der Änderung, befürchten Kritiker schon heute, bestehe darin, dass der Staat sich unter dem Deckmantel des Kinderschutzes Zugriffsrechte auf die Souveränität der Familie sichern wolle. Wie dringlich eine eindeutige Festschreibung auch als politisches Signal ist, zeigt derzeit jedoch eine repräsentative Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltflüchtlingstages. Demnach sind 52 Prozent der Befragten der Auffassung, dass man geflüchteten Kindern nicht sofort die gleichen Möglichkeiten wie in Deutschland geborenen Kindern bieten sollte.