Der Weg hierhin wird kürzer: Arrestzelle im Polizeipräsidium Foto: Manfred Wegener

»Absolute Sicherheit ist nicht möglich«

Das NRW-Polizeigesetz weicht den Rechtsstaat auf, findet der Kriminologe Tobias Singelnstein

Herr Singelnstein, die schwarz-gelbe Regierung von NRW will bald ein neues Polizeigesetz verabschieden. Was sind die wichtigsten Bestandteile?

 

NRW ist nicht das einzige Bundesland, in dem derzeit neue Polizeigesetze beschlossen werden. Grob lassen sich dabei drei Linien ausmachen: Die erste ist eine Vorverlagerung der Eingriffsbefugnisse, also dass die Polizei schon bei sehr viel weniger Anlass in Grundrechte eingreifen darf. Das zweite ist ein Ausbau von Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten, auch heimlichen. Drittens verändert sich die Ausrüstung der Polizei, in manchen Bundesländern werden auch militärische Einsatzmittel zum Bestandteil der Ausrüstung. 

 

 

Wie äußert sich das konkret im NRW-Polizeigesetz?

 

Wir sehen gerade nur die erste Stufe, für die laufende Legislaturperiode plant der Gesetzgeber noch weitere Änderungen. Konkret wird auch in NRW die Kategorie der »drohenden Gefahr« eingeführt. Bislang ist es so, dass die Polizei nur in Grundrechte eingreifen darf, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Es müssen Tatsachen vorliegen, aus denen sich ablesen lässt, dass der Eintritt eines Schadens in naher Zukunft wahrscheinlich ist. Dieses zentrale Kriterium wird jetzt aufgeweicht.

 

 

Könnte das bedeuten, dass es etwa als Terrorgefahr gilt, wenn jemand eine islamistische Website besucht?

 

Das könnte ein Kriterium neben anderen sein. Oder wenn man in einem bestimmten Umfeld unterwegs ist oder vielleicht auch schon mal eine Straftat begangen hat. Die Kriterien, nach denen beurteilt wird, ob gegen eine Person Eingriffsmaßnahmen eingesetzt werden können, werden viel abstrakter und ungenauer. Deshalb geraten viel mehr Personen in das Visier der Polizei.

 

 

Ist die Polizei nicht heute schon oft mit der Überwachung von Verdächtigen überfordert? Ich denke da etwa an den Fall Amri.

 

In der Praxis ist das Problem eher, dass die Polizei natürlich nicht perfekt handelt. Da arbeiten Menschen, die machen Fehler und die schätzen Situationen mitunter anders ein, als sie sich im Nachhinein darstellen. Das Problem ist also eher, dass in der Praxis eben Fehler gemacht werden, und nicht, dass es zu wenig Befugnisse gibt. Außerdem ist es für die Polizei nicht nur positiv, wenn ihre Befugnisse weiter ins Vorfeld eines möglichen Schadens ausgeweitet werden. Denn das bringt auch eine gewisse Verpflichtung und Verantwortung mit sich. Wenn tatsächlich mal etwas passieren sollte und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass man mit den neuen Befugnissen in dem Bereich hätte tätig werden können und man hat es nicht getan, dann hat natürlich die Polizei den schwarzen Peter.

 

 

Braucht die Polizei in NRW denn neue Befugnisse?

 

Die Polizei in NRW ist ganz gut aufgestellt. Das Grundproblem ist, dass man von der Vorstellung wegkommen muss, dass absolute Sicherheit möglich ist oder dass man Kriminalität in einer Gesellschaft auf Null reduzieren könnte. So etwas gibt es nicht. Es werden nie alle Rechtsverstöße erfasst werden und es wird auch niemals kein strafbares Verhalten mehr geben. Normverstöße gehören zu einer Gesellschaft dazu. 

 

 

In NRW gibt es zivilgesellschaftlichen Protest gegen das Polizeigesetz, aber auch in einer der Regierungsparteien, der FDP. Alt-Liberale wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger oder Gerhart Baum wollen gegen das Gesetz klagen. Reicht das aus, um das Gesetz zu stoppen?

 

Über die FDP kann man sich in diesen Tagen nur wundern, besonders in NRW. Ich hätte aufgrund ihrer Geschichte und ihrer früheren Rolle als Bürgerrechtspartei nicht gedacht, dass sie da mitmacht. Inzwischen ist das Gesetzgebungsverfahren aber schon so weit fortgeschritten, dass ich wenig Hoffnung habe, dass die Partei noch zur Besinnung kommt. 

 

 

Gleichzeitig zur Verabschiedung der verschiedenen Polizeigesetze fordern viele Politiker, darunter auch der Kölner SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach, einen härteren, durchsetzungsfähigeren Rechtsstaat. Welches Rechtsstaatsverständnis steckt dahinter?

 

Ein falsches. Wir erleben gerade einen Bedeutungswandel dieses Wertes und dieses Wortes. Eigentlich bedeutet Rechtsstaat, dass die Ausübung staatlicher Macht durch das Recht begrenzt und durch Gerichte kontrolliert wird. Das wird völlig negiert und umgekehrt, wenn konservative Politiker nun so tun, als würde das Wesen des Rechtsstaates darin bestehen, rechtliche Regelungen um jeden Preis durchzusetzen. Leider spielt auch die SPD im Bereich der Inneren Sicherheit keine rühmliche Rolle und versucht zumeist nur, die bessere CDU zu sein. 

 

 

Tobias Singelnstein ist Professor für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum.

Am 7.7. wird in Düsseldorf gegen das neue Polizeigesetz demonstriert.
no-polizeigesetz-nrw.de