Drei Wahlen, hohe Kosten

Die NRW-Kommunalwahlen finden, wie von der schwarz-gelben Landesregierung geplant, am 30. August statt. Das hat jetzt das Landesverfassungsgericht in Münster entschieden. Die rot-grüne Opposition hatte hingegen für eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September plädiert. Dies hätte, so SPD und Grüne, eine höhere Wahlbeteiligung gesichert und wäre billiger gewesen – mehr als vierzig Millionen Euro, so der Bund der Steuerzahler, kostet der gesonderte Wahltermin.

Eine weitere Niederlage erlitt die Opposition in einer anderen Frage: Es wird keine Wiedereinführung der Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeister geben. Das hatten CDU und FDP vor zwei Jahren beschlossen. Somit könnte ein Kandidat an die Stadtspitze gelangen, der nicht annähernd die Mehrheit der Wähler hinter sich versammelt. SPD und Grüne sehen darin, eine »fehlende demokratische Legitimation«. Im Fall von Köln, wo Rot-Grün mit Jürgen Roters (SPD) einen gemeinsamen Kandidaten aufgestellt hat, erhöhen sich freilich ihre Chancen.

NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) ist mit diesen Entscheidungen des NRW-Verfassungsgerichts einem erneuten De­bakel entgangen: Zuvor hatte er den Termin mit der Europawahl am 7. Juni zusammenlegen wollen (so steht es auch noch im StadtRevue-Wandkalender der dem Dezemberheft beilag). Das Verfassungsgericht hatte diesen Termin nach einer Klage von Rot-Grün im Februar gekippt: Der Zeitraum zwischen Wahl und Zusammentritt der Kommunalparlamente Ende Oktober sei zu groß, so die damalige Urteilsbegründung.