Foto: Manfred Wegener

Verliebt, verlobt, verheiratet...

Seit dem 1. August wird in der Kölner Bezirksregierung »verpartnerschaftet« – und schon am Vokabular zeigen sich die ersten Hürden. Verpartnerschaftet ist kein schönes Wort. Aber was sagt man stattdessen? Verheiratet? Das trifft es nicht so ganz, denn die rechtlichen Unterschiede zwischen Homo- und Heteroehe sind, vor allem im Steuerrecht, immer noch gravierend.

»Ungefähr die Hälfte der Paare kommt direkt aus Köln, die anderen aus dem Umland«, sagt Susanne Ortelbach von der Pressestelle der Bezirksregierung über die 31 Partnerschaften, die bis zum 9. August in Köln geschlossen wurden. Da die Landesregierung noch kein Ausführungsgesetz verabschiedet hat, wird es voraussichtlich noch bis Anfang November dauern, bis Schwule und Lesben im Standesamt ihrer Heimatstadt »Ja« zueinander sagen können. Die Formalitäten , wie z. B. die Wahl des Namens, sind die gleichen wie bei einer Hetero-Ehe. Für den Fall, dass das Leben eines Partners oder einer Partnerin bedroht ist, wurde ein Dienst für Nottrauungen eingerichtet, der bereits zwei Mal in Anspruch genommen wurde.

Steuerliche Benachteiligung

Steuerlich werden die Paare jedoch weiterhin wie Fremde behandelt. Das »Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz«, das sich mit diesem Thema befasst, wurde vom Bundesrat zunächst abgelehnt. Jetzt sucht der Vermittlungsausschuss nach einem Kompromiss. Sven Nichulski von der Kölner Regenbogenliste kritisiert: »Auch im Erbschaftsrecht werden gleichgeschlechtliche Paare steuerlich nicht wie Familienangehörige behandelt. Die Tante in Amerika wäre zurzeit im Falle einer Erbschaft steuerlich besser gestellt als der jeweilige Lebenspartner.«

Kirchlicher Segen

Die evangelischen Kirchen im Innenstadtbezirk haben bereits im März beschlossen, Gottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare anzubieten. Pfarrer Hans Mörtter, der bereits 1994 als erster einem schwulen Paar in Köln seinen Segen gab und damit nicht gerade das Wohlwollen seiner Vorgesetzten erregte, sieht jedoch auch in der Kirche noch einen weiten Weg bis zur Gleichberechtigung: »Die Verbindung zwischen Mann und Frau wird immer noch als »First-Class-Ehe« gesehen. Wir versuchen darum, die Gottesdienste für Schwule und Lesben einfach noch schöner als eine Trauung zu gestalten.«
Erfahrungen mit Scheidungen gibt es in Köln bislang noch nicht, doch im Falle einer Trennung müssen auch Schwule und Lesben vor das Familiengericht ziehen, um ihre Partnerschaft »austragen« zu lassen und die Unterhaltspflichten zu klären.

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