Prof Dr. Hans-Jürgen Kühlwetter (links) und Prof. Dr. Stefan Polònyi | Fotos: Manfred Wegener

»Ist Dummheit kriminell, Herr Jurist?«

Vor fünf Jahren, am 3. März 2009 stürzte das historische Archiv der Stadt Köln ein und riss Teile von benachbarten Wohnhäusern mit in die Tiefe. Zwei Menschen starben in den Trümmern, 47 verloren ihre Wohnung. Und eines der wichtigsten Archive nördlich der Alpen wurde zerstört. Wie konnte es dazu kommen? Und wer trägt die Schuld? Wir haben mit dem Bauingenieur Prof. Dr. Stefan Polònyi und dem Eisenbahnjuristen Prof Dr. Hans-Jürgen Kühlwetter gesprochen

Eines ist klar: Ohne den Bau der Nord-Süd-U-Bahn wäre die Katastrophe nicht passiert. Doch wer genau verantwortlich ist, darüber wird seit fünf Jahren gestritten. Die Stadt Köln und die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) gehen von einer defekten Schlitzwand aus, für die sie die Baufirmen verantwortlich machen. Die Firmen unter der Federführung von Bilfinger-Berger werfen der Stadt und der KVB Planungsfehler vor. Auf beiden Seiten werden teure Gutachter beauftragt, denn in dem Zivilprozess geht es um einen Schadensersatz in Milliardenhöhe. Aufklärung soll das umstrittene Beweissicherungsbauwerk bringen, dessen Kosten von 17,5 auf über 20 Millionen Euro gestiegen sind und das erst im Sommer 2014 fertig sein wird.

 

Im Strafprozess ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung zunächst gegen unbekannt. Ende Januar gab Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich bekannt, dass er gegen 89 Personen ein Verfahren eingeleitet hat, um den Lauf der Verjährungsfrist zu unterbrechen, die am 3. März 2014 eingetreten wäre. Unter den Verdächtigen wurden weder Verantwortliche der Stadt Köln noch des KVB-Vorstandes genannt. Das verwundert nicht nur die Bürger, sondern auch viele unabhängige Experten, die immer wieder auf Versäumnisse und Ungereimtheiten beim U-Bahnbau hingewiesen haben. Wir haben mit dem renommierten Bauingenieur Prof. Dr. Stefan Polònyi und dem Eisenbahnjuristen Prof Dr. Hans Jürgen Kühlwetter gesprochen.

 

Das Gespräch fand statt, bevor die Staatsanwaltschaft die Details des Verfahrens bekannt gab.

 

 


Die Entscheidung zur Nord-Süd-U-Bahn fiel in den 90er Jahren. Hätte es keine Alternativen zu diesem teuren und riskanten Projekt gegeben?

 

Stefan Polònyi: Es hätte verschiedene Lösungen gegeben, aber die Stadt hat das gar nicht in Erwägung gezogen. Köln wurde eine Metropole und Metropolen brauchen eine Metro und deshalb wollte man unbedingt eine U-Bahn bauen, obwohl das in diesen archäologischen Bodenschichten nicht angebracht ist. Man hätte zum Beispiel eine Hängebahn machen können wie in Dortmund zwischen zwei Geländen der Universität oder wie am Düsseldorfer Flughafen.

 

Hans-Jürgen Kühlwetter: Man hat die Rheinuferbahn, die ja den Hauptbahnhof mit Bonn und mit den südlichen Stadtteilen verband, in den 70er Jahren abgebaut und unterbunden. Meiner Ansicht nach war das ein Fehler, es war auch ein früherer Fehler, dass die Stadt Köln im Rahmen der KVB die Kurven in der Untergrundbahn so eng gebaut hat, dass die damaligen Triebwagen der Rheinuferbahn nicht in das Stadtbahnsystem U-Bahn einfahren konnten. Das hat man bewusst aus Abwehrgründen getan, heute würde ich das als Fehler bezeichnen. Das ist eine Art Konkurrenz gewesen und letztendlich ist die Rheinuferbahn eingestellt worden.
Ein weiterer Fehler: Die Stadt Köln hat 2002 ihr Amt für Brücken und U-Bahn Bau aufgegeben ...

 

Kühlwetter: ... das weltberühmt war hinsichtlich der Fachkompetenz. Und diese Leute sind in alle Winde zerstreut worden, stattdessen hat man die gesamte Baudurchführung für die Nord-Süd-U-Bahn an die KVB übergeben.

 

Einige Mitarbeiter sind von der Stadt zur KVB gewechselt.

 

Polònyi: Durch die Privatisierung von Projekten wird auch versucht, die strengen Vergaberegeln zu umgehen, was nicht zwangsläufig die bestmögliche Erfüllung der Aufgabe ist. Und die Kosten der Privatisierung sind wesentlich höher als die Kosten der Behörde. Da muss man einen neuen Vorstand haben, einen neuen Aufsichtsrat, allerdings ohne entsprechende fachliche Qualifikation. Und das war dann sehr geeignet, Partei- und Karnevalsfreunden gute Positionen zu verschaffen.

 

Solche Prozesse finden oft unter dem Motto »Verschlankung der Behörde« statt.

 

Kühlwetter: Die schlanke Behörde, wenn sie den Begriff brauchen wollen, sollte auf zwei Seiten durchgeführt werden, einmal bei der Stadt Köln aufgrund der weit gehenden Auflösung des Amtes für Brücken und U-Bahnbau und zweitens auch bei der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf, denn meiner Kenntnis nach waren da höchstens fünf Personen. Mittlerweile sind es glaube ich zwölf.

 

Die TAB hatte die Bauaufsicht an die Stadt Köln delegiert, die sie wiederum an die KVB weitergegeben hat. Zusätzlich hat die Stadt Köln die Bauherrenschaft an die KVB delegiert. Durfte sie das?

 

Kühlwetter: Nein, sie durfte das nicht, denn die Stadt als Bauherrin kann öffentlich rechtliche Aufgaben nicht weitergeben, selbst unter Privatisierungsdruck nicht. Abgesehen davon fehlten im Vorstand der KVB jedwede Fachkräfte, denn die KVB war zuvor mit solch komplizierten Tunnelbau- Projekten nicht befasst.

 

Polònyi: Da stellt sich die Frage: aus diesem Prozedere ist ein Schaden entstanden. Wer ist verantwortlich für diesen Schaden? Wer trägt die Verantwortung für die Delegation?

 

Kühlwetter: Für die Delegation tragen die Verantwortung der Oberbürgermeister, der Stadtdirektor, und der beratende Jurist bei der Stadt zur damaligen Zeit.

 

Polònyi: Und für die zwei Toten?

 

Kühlwetter: Für die zwei Toten auch selbstverständlich. Die zwei Toten sind durch eine Delegation zustande gekommen, die an sich nicht hätte sein dürfen. Die Stadt ist und bleibt Bauherr und in einem Vertrag mit einem Bauherren kann man nach öffentlichem Recht und nach privatem Recht nur die privaten Dinge übertragen, zum Beispiel die Beauftragung eines Handwerkers. Aber es gibt keine Rechtsnorm, die sagt, dass der öffentlich-rechtliche Teil eines solchen Vertrages delegationsfähig ist. D.h., die Bauherreneigenschaft und die Bauaufsicht bleiben bei der Stadt, egal was passiert. Und wenn sie dreimal Verträge abschließen in der Richtung, sie bleiben bei der Stadt und das hat die Stadt nicht gesehen.

 

Der damals zuständige Vorstand der KVB, Walter Reinarz …

 

Kühlwetter: ...war Student bei mir und hat als nicht-technischer Inspektorenanwärter bei mir ein Examen gemacht. Der hat keine Ahnung von der Technik. Im gesamten Vorstand der KVB war kein Techniker vorhanden, der diese Sache gemanagt hätte.

 

Wer müsste bestraft werden?

 

Polònyi: Wenn ich Richter wäre, würde ich sowohl den damaligen Vorstand der KVB als auch den Oberbürgermeister und den damaligen Stadtdirektor zur Verantwortung ziehen. Denn der Stadtdirektor leitete die Verwaltung nach der damaligen Struktur und der Oberbürgermeister ist lediglich der Vorstand des Rates.

 

War das Bauverfahren angemessen? Man hatte sich für das Schlitzwandverfahren entschieden.

 

Polònyi: Wenn man unter Wasser so eine Baugrube baut, dann hat man verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist, dass ich rundherum eine Wand schaffe. Was man hier verwendet hat ist die Schlitzwand. Bei der Schlitzwand hebt man mit einem Greifer einen Schlitz in der Erde aus von einer bestimmten Länge. Damit die Wandung nicht rein bröckelt, füllt man Bentonit rein, das ist so eine tonartige Flüssigkeit. Und dann setzt man den Bewehrungskorb rein, unten füllt man den Beton rein und oben pumpt man das Bentonit ab. Und solche Schlitze baut man eins neben dem anderen und man verbindet sie dann. Was dann hier der Auftrag wurde, das war wohl die billigste Lösung, aber trotzdem vertretbar. Es war mit der Hoffnung gekoppelt, dass die Sandschicht wasserdicht ist und damit ist man gut zurecht gekommen bei anderen Haltestellen.

 

Kühlwetter: Einspruch! Ich habe den Eindruck, und der Eindruck wird vom Leiter der Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen, Herrn Bökamp, geteilt, dass die Stadt hier diese Ausschreibung gewählt hat, weil sie schlicht billiger ist. Damit ist ein Verstoß gegen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) verbunden, der verbietet, dass der niedrigste Angebotspreis entscheidend sein soll. Es ist das Verfahren zu wählen, das bautechnisch am sichersten ist, nicht das finanziell günstigste. Ich habe den Eindruck, mit Herrn Bökamp zusammen, dass hier das billigste Verfahren gewählt worden ist. Er sagte wörtlich zu mir: »Seitdem Ökonomen und auch Juristen über die Ausschreibungen entscheiden, wird sehr oft das billigste Verfahren und nicht das technisch sicherste Verfahren gewählt.«

 

Polònyi: Trotzdem wäre die Situation beherrschbar gewesen, nur sie haben falsch reagiert. Und jetzt sind wir bei der Ursache. Wenn ich mehr Wasser pumpe als das Niveau im Becken sinkt, ist das ein Zeichen dafür, dass die Wand oder der Boden undicht sind. Dann muss ich sofort aufhören mit dem Pumpen. Als sich heraus gestellt hat, dass etwas undicht ist, haben sie falsch reagiert. Die Pumpfirma hat sich gefreut, wir haben jetzt einen großen Auftrag, 23 Brunnen.

 

Kühlwetter: Davon vier genehmigte.

 

Polònyi: Genehmigt oder nicht, das interessiert mich nicht.

 

Kühlwetter: Mich aber. Es waren vier Pumpen genehmigt, 23 haben gearbeitet.

 

Für die Genehmigung der Brunnen war die Umweltdezernentin Marlis Bredehorst zuständig.

 

Polònyi: Ja, das ist klar, dass man sie angreift. Weil sie Grüne ist und weil sie Frau ist. Die Aufgabe von Frau Bredehorst war, dafür zu sorgen, dass durch diese Baustelle das Grundwasser nicht wesentlich gestört wird. Und deshalb hat sie vier genehmigt. Was für Einflüsse das auf die Baustelle hat und auf die Sicherheit der Baugrube, das war nicht ihr Thema. Dass man das Wasser aus dem Rhein gepumpt hat in die Grube und wieder zurück, das war ein örtlicher Kreislauf und hat das Grundwasserniveau überhaupt nicht gestört.

 

Kühlwetter: Aber es war ja Sand dabei. Man hatte Sand mit abgepumpt.

 

Polònyi: Sicher, aber nur an der Baustelle, die Baustelle war nicht ihr Thema.

 

Welche Rolle haben die Eisendiebe gespielt, die in den Medien immer wieder erwähnt werden?

 

Polònyi: Das ist eine Bagatelle und hat keine Folgen gehabt.

 

Kühlwetter: Das weiß ich nicht.

 

Polònyi: Das weiß ich aber.

 

Kühlwetter: Mir ist schleierhaft, wie von 100 Prozent eingebrachtem Eisen, das nach der statischen Berechnung halten soll, nur 15 Prozent, die tatsächlich eingebracht wurden, die Statik sichern.

 

Polònyi: Ich erzähle Ihnen jetzt etwas: Unsere 120-jährige Stahlbetonwissenschaft ist falsch gelagert, die ganze Stahlbetontheorie ist falsch und wir verbauen jährlich eine Milliarde Euro mehr Stahl als notwendig. Und dadurch sind die Bauten nicht beständiger, sondern sie korrodieren und sind schwerer recycelbar. Also erstens ist schon zu viel Stahl rein geplant und zweitens ist nichts gebrochen. Wenn dieser Stahl tatsächlich notwendig gewesen wäre, dann wäre es gebrochen. Es ist nicht gebrochen, also war es nicht nötig.

 

Kühlwetter: Ob ich da mitgehen kann, weiß ich nicht.

 

Polònyi: Unsere Norm ist ...

 

Kühlwetter: ... übertrieben?

 

Polònyi: Nicht übertrieben, völlig idiotisch, und sie schreiben die Normen in die Paragraphen rein und schauen gar nicht, was es kostet. Für die Firmen ist es gut, für die Auftragslage. Aber jetzt zu der Bewehrung, die nicht eingebaut wurde. Wie ist das passiert? Der Stahl wird gebogen angeliefert, und dann bauen sie die Körbe zusammen, nach dem Plan. Und dann wird dieser Korb in den Bentonit eingelassen und dort fixiert. Und dann: »Oh, hier sind noch Bügel, von der Bewehrung!«

 

Kühlwetter: Zwischendurch kommt aber der Schrotthändler mit dem LKW und holt die ab.

 

Polònyi: Nein, noch nicht. Es war kein Prüfingenieur beauftragt, der das abnimmt. Das bedeutet: Erstens ist die KVB schuld, weil sie den Prüfingenieur nicht beauftragt hat. Die Firma hätte das machen müssen. Offensichtlich hat von der Firma das auch niemand abgenommen, sondern sie haben sich auf den Eisenbieger verlassen. Und sie haben das übersehen, was übrig geblieben ist. Das passiert oft.

 

Kühlwetter: Dann kommt der Schrotthändler mit dem Lkw.

 

Polònyi: Dann ruft man ihn an und sagt: schafft das weg. Das ist nicht kriminell.

 

Kühlwetter: Das ist kriminell. Wenn es Vorschrift ist dass es eingebaut wird nach der DIN Norm, muss es eingebaut werden, oder die DIN-Norm muss geändert werden.

 

Polònyi: Kriminell ist, dass keine Abnahme stattfand, und nicht der Eisenbieger. Es ist unmöglich, dass man die Schuld einem zuschieben will, der auf dem niedrigsten Niveau arbeitet.

 

Können wir uns darauf einigen, dass der Eisendiebstahl zwar kriminell ist, aber ursächlich nichts mit dem Einsturz zu tun hat?

 

Kühlwetter: Richtig.

 

Polònyi: Das auf jeden Fall, es war keine Ursache für den Schaden.

 

Kühlwetter: Dennoch ist es kriminell.

 

Polònyi: Übrigens, das ist eine schöne Sache: Bilfinger Berger hat kapiert, was die Stunde geschlagen hat. Der neue Vorstandsvorsitzende ist kein Ingenieur, sondern ein Jurist.

 

Kühlwetter: Dann wird er wissen, dass ein hydraulischer Grundbruch ein Fall von höherer Gewalt ist, der Kraft seiner Gewalt und seiner Überraschung nicht aufzuhalten ist und deswegen kein Verschulden besteht.

 

Polònyi: Die haben ja Gehirngänge, die Juristen. »Höhere Gewalt«, damit habe ich auch Probleme, das klingt mir sehr nach Gott.

 

Kühlwetter: Sie müssen aber als juristisch denkender Mensch anerkennen, dass es Entwicklungen gibt, die keiner vorhersehen kann. Und das bezeichnet der Jurist als höhere Gewalt.

 

Polònyi: Man kann nicht den Rhein durch die Baugrube auspumpen. Und das hätten die kapieren müssen. Es ist ganz eindeutig, dass das Wegpumpen des Bodens für den Einsturz verantwortlich ist. Man hat falsch reagiert, dass man weiter gepumpt hat, das war einfach dumm. Und jetzt stellt sich die Frage an den Juristen, ob Dummheit kriminell ist oder nicht.

 

Kühlwetter: Zumindest leicht oder grob fahrlässig für Leute, die es hätten wissen müssen. Dann wäre der Bau des Beweissicherungsbauwerkes eine vollkommen unsinnige Sache, weil es gleichgültig ist, ob das ein Grundbruch war, der durch die Sohle gekommen ist oder ein Seiteneinbruch durch die unter Umständen defekte Schlitzwand.

 

Polònyi: Völlig d’accord.

 

Kühlwetter: (lacht) Sie sehen, ein Ingenieur und ein Jurist sind ab und zu auch mal d’accord.

 

Wie geht es jetzt weiter?

 

Kühlwetter: Es gibt theoretisch die Möglichkeit, dass das Loch zugemacht wird, wenn keine Beweismittel vernichtet werden vor dem rechtskräftigen Urteil. Und das wird, wenn sie durch die Instanzen gehen, was hier zu erwarten ist, da beide Parteien ja finanzstark sind, sechs bis sieben Jahre dauern, bis es zum Bundesgerichtshof kommt. Ich rechne aber damit, dass man es auf eine »kölsche Art und Weise« unter den Tisch kehrt. Dass irgendwelche Vergleichssummen gezahlt werden und man sich nachher die juristische Auseinandersetzung spart, ähnlich wie damals bei dem Achsbruch auf der Kölner Rheinbrücke, und ähnlich wie andere Dinge in Köln, die man auf »kölsche Art und Weise« geregelt hat.

 

Wer würde denn in dem Fall zur Verantwortung gezogen?

 

Kühlwetter: Keiner.

 

Für die fahrlässige Tötung?

 

Kühlwetter: Keiner. Weil die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Deals unter Umständen einem Vergleich zustimmen würde auch im Strafverfahren, diese Möglichkeit gibt es ja.

 

Aber das wäre doch ein politischer Skandal oder?

 

Kühlwetter: Wir haben in Eschede 101 Tote gehabt und das Verfahren ist durch Einstellung beendet worden. Und wir haben in Brühl 23 Tote gehabt, und das Verfahren ist durch Einstellung beendet worden.

 

Bei der eingestürzten Eissporthalle in Bad Reichenhall mit 15 Toten wurde nur in Richtung Bauausführung ermittelt, während die Stadt als Bauherrin und Bauaufsicht verschont blieb. Der Konstrukteur wurde verurteilt, aber nach einer Revision freigesprochen. Ist denn überhaupt schon mal in Deutschland bei einem Großschaden jemand zur Verantwortung gezogen worden?

 

Kühlwetter: Mir ist kein solcher Fall bekannt.

 

Polònyi: Und wann könnten die Bauarbeiten weitergehen?

 

Kühlwetter: Nach dem Vergleich.

 

Polònyi: Beim Dom hat es ja auch lange gedauert, bis er fertig gestellt wurde.