Runter vom Schiff

»Wegen geringer Schuld« eingestellt wurde das Verfahren gegen neun AktivistInnen von »kein mensch ist illegal«. Sie hatten am 10. Dezember 2002 das Dach des als Flüchtlingsunterkunft angeheuerten ontainerschiffs »Transit« besetzt und es so mehrere Stunden am Anlegen gehindert. Der Kapitän des Schiffes hatte daraufhin Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt.

Zu dem Entschluss des Kölner Amtsgerichts am
5. Februar dürfte auch die Tatsache beigetragen haben, dass unklar war, ob der Kapitän überhaupt auf Hausfriedensbruch klagen konnte. Er war zwar Kapitän des Kahns, aber weder Mieter noch Eigner
– und wer das tatsächlich war, blieb auch nach seiner Aussage nebulös. Um das aufzuklären, so Detlef Hartmann, der die Beschuldigten als Anwalt vertrat, hätte es wohl eines unverhältnismäßig langen Verfahren bedurft. Und das wollte offenbar niemand.

Kurz vor Ende der Gerichtsverhandlung gaben
alle neun Beschuldigten noch mündlich politische Erklärungen ab: Sie würden ihre Aktion in einer vergleichbaren Situation auf jeden Fall wiederholen. Im Zweifel für die Flüchtlinge.