Geschenkt ist geschenkt

Der Richter ist ratlos. Wie konnte es dazu kommen, fragt er die Klägerin, »dass Sie einer Person, die Sie nicht kannten und die nicht bedürftig ist, 5.000 Euro geschenkt haben?« Es ist wahrlich nicht leicht zu verstehen, und der erste Prozesstag in Sachen Herzkreis am 21.01. vor dem Kölner Amtsgericht fördert nichts Erhellendes zutage. Die Klägerin, die ihr Geld zurückhaben will, erzählt von psychologischem Druck und Unkenntnis; die Beklagte, die das Geld behalten will, behauptet, alles sei transparent und freiwillig gewesen.

Rechtsanwalt Erik Millgramm, der nicht nur diese, sondern noch weitere MandantInnen mit Rückzahlungsforderungen vertritt, wirft den Herzkreis-OrganisatorInnen »Verwirrungstaktik und Einlullen« vor. Die Papiere, die in derlei Zirkeln kursieren, zeugen tatsächlich von dem Versuch, die Schneeballsysteme, die der Bundesgerichtshof (BGH) für sittenwidrig hält und zu denen Herzkreise zählen, zu verharmlosen und zudem noch esoterisch zu verbrämen.

Während Millgramm die Rückgabe des Geldes für seine Mandantin verlangt, weil die Schenkung laut BGH-Urteil sittenwidrig sei, argumentiert der Richter nach dem Grundsatz: Wenn zwei schwarze Schafe ein unlauteres Geschäft eingehen, dann darf der das Geld behalten, der es im Moment hat. Das Urteil wurde erst nach Redaktionsschluss gefällt.

Info
Ein Interview mit Rechtsanwalt Erik Millgramm veröffentlichten wir im Januar in der StadtRevue, eine Titelgeschichte zum Thema Herzkreise im Juni 2003. Beides zu finden im Archiv unter www.stadtrevue.de