Und es hat Zoom gemacht

Im Großen kümmert sich Verleger Alfred Neven DuMont darum, dass Zeitungsfusionen erleichtert werden
(siehe S. 18) – doch auch ganz kleine Konkurrenten hat sein Verlag im Blick. Das bekam der Kölner Cenk Menkue zu spüren, der die Anzeigenseite www.koelnzoom.de betreibt und es unterlassen hatte, seinen Namen im Impressum anzugeben und gewerbliche Anzeigen ausreichend zu kennzeichnen.
Menkue brachte das einen 11-seitigen Anwaltsbrief ein,
versendet im Auftrag des Verlags M. DuMont Schauberg. Verlangt wird nicht nur, die Verstöße zu unterlassen, sondern auch »die durch Einschaltung der Rechtsanwälte entstandenen Kosten aus einem Gegenstandswert von
€ 150.000,00 – also € 1.605,00 – zu erstatten«, sowie »allen Schaden zu ersetzen, welcher DuMont durch die bezeichneten Handlungen entstanden ist und künftig noch entstehen wird.«
Das Schreiben sei »ein im Wirtschaftsleben gängiges Verfahren«, erklärte DuMont auf Anfrage. Etwas überraschend ist die rabiate Reaktion inklusive vierstelliger Anwaltsrechnung trotzdem – sollte das Anzeigengeschäft des Großverlags tatsächlich durch eine laienhafte Internetseite zu erschüttern sein? Menkue hat nach eigenen Angaben damit bisher 136 Euro verdient.