Vermisst bei Gericht das Aufklärungsinteresse: Anwältin Edith Lunnebach in ihrer Kanzlei | Foto: Manfred Wegener

»Meine Mandanten wollen Aufklärung«

Anwältin Edith Lunnebach über die Rolle des Verfassungsschutzes beim NSU-Attentat in der Probsteigasse

Vor wenigen Wochen kam heraus, dass Johann H., ein enger Vertrauter des Pulheimer Neonazis Axel Reitz, für den NRW-Verfassungsschutz gearbeitet hat. Johann H. ähnelt einem Phantombild der Person, die 2001 eine Bombe in einem Lebensmittelladen in der Probsteigasse gelegt hat. Die Kölner Rechtsanwältin Edith Lunnebach vertritt die Familie M., deren Tochter bei dem Bombenanschlag lebensgefährlich verletzt wurde, im Münchener NSU-Prozess.


 

Frau Lunnebach, wie haben Sie reagiert, als Sie gehört haben, dass Johann H. ein V-Mann des NRW-Verfassungsschutz gewesen sein soll?

 

Mathilde Koller, die ehemalige Chefin des NRW-Verfassungsschutz, hat schon 2011 auf die Ähnlichkeit einer Person aus der Neonaziszene mit dem Phantombild des Täters hingewiesen. Von da an gab es nur zwei Alternativen: Entweder arbeitet die Person für den Verfassungsschutz, oder sie ist bespitzelt worden. Von daher hat es mich nicht gewundert. Unsere Mandanten fragen aber: Warum ist denn unserem Phantombild nicht nachgegangen worden? Eigentlich muss im Fall einer Sprengstoffexplosion der Staatsschutz informiert werden, der dann beim Verfassungsschutz nachfragt, welche Erkenntnisse er hat.

 

Hat man denn 2001 überhaupt in Richtung eines Nazi-Anschlags ermittelt?

 

Nach unseren Erkenntnissen wurde diese Option bereits frühzeitig außer acht gelassen und stattdessen nach Verbindungen zum iranischen Geheimdienst gesucht. Wenn man sich so be­­schränkt hat, dann kann man von institutionellem Rassismus sprechen. Wir fordern, dass immer auch in Richtung rechtsextremer Täter ermittelt werden muss, wenn Migranten die Opfer sind. Unsere Mandanten interessieren sich dafür, warum man das nicht getan hat. Sie wissen natürlich, dass man nach 13 Jahren niemanden mehr zweifelsfrei identifizieren kann. Der Vater sagt selbst, dass er unsicher ist. Umso wichtiger wäre ja gewesen, dass man damals den Verfassungsschutz informiert hätte. Der hätte überprüfen können, ob H. ein Alibi hatte oder es andere Spuren in Richtung Rechtsextremismus gab.

 

Der Hinweis von Mathilde Koller kam 2011. Wie hat sich das abgespielt?

 

Nach dem Auffliegen des NSU hat der Staatsschutz bei den Verfassungsschutzämtern nachgefragt, und da hat Koller einen Aktenvermerk gemacht. Ich bin gespannt, wie sie das begründen wird, wenn sie im August im NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag aussagt. War das ein Versehen, oder hatte sie wirklich Sorge, dass H. involviert gewesen ist? In dem Vermerk steht ja, dass er dem Phantombild ähnlich sieht und dass er entsprechende Kontakte hatte. 

 

Wie werden Sie beim NSU-Prozess in München mit den neuen Erkenntnissen umgehen?

 

Wir hatten schon vorher beantragt, die Staatsschutzakte zu sehen. Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass ich am Untersuchungsausschuss teilnehme und den Antrag danach eventuell ergänze. Aber wir werden nicht alle Fragen im Münchner Prozess in der Ausführlichkeit besprechen können, wie das im Untersuchungsausschuss geht. Interessant wäre natürlich zu hören, was H. über die Verbindungen von Axel Reitz mit der Thüringer Naziszene zu sagen hat. Aber ehemalige Nazis sind auch nicht immer die besten Auskunftspersonen, das haben wir im NSU-Prozess gelernt.

 

Möchten Sie, dass H. in München aussagt?

 

Wenn der zu erwartende Erkenntnisgewinn eher gering ist, müssen wir genau abwägen, ob wir H. vorladen möchten oder ob wir ihm womöglich dadurch ein Forum bieten würden, seine Geschichte zu erzählen. Es ist auch eine komische Situation in München. Eigentlich stehen wir als Nebenklage auf der Seite der Bundesanwaltschaft, aber wir finden deren Thesen nicht immer überzeugend. Die Suche nach alternativen Tätern wäre eher Sache der Verteidigung. Die Verteidiger von Ralf Wohlleben zeigen mittlerweile auch ein gewisses Interesse daran, weil staatliches Versagen, Engagement oder Provokation von Verbrechen natürlich strafmildernd wäre.

Durch den Fall H. und die Aussagen von Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme im Kasseler Mordfall ist die Rolle der Behörde wieder in den Fokus grückt. Der Verfassungsschutz stand immer im Fokus. Bei Andreas Temme haben wir eine Nähe zum Tatort, bei H. eine mögliche Nähe zum Tatort. Wir wissen, dass es schon beim Untertauchen des NSU 1998 erhebliche Observationen gegeben hat, die nicht dazu geführt haben, präventiv den Rechtsstaat zu schützen. Niemand wurde gefunden, obwohl viele Leute davon hätten wissen müssen. Der Verfassungsschutz ist also im Fokus der Kritik.

 

Wie geht das Gericht damit um?

 

Das NSU-Verfahren ist ein politischer Prozess. Natürlich läuft da alles nach Recht und Gesetz, aber halt mit einem gewissen Hintergrund. Weder das Gericht noch die Bundesanwaltschaft haben ein tatsächliches Aufklärungsinteresse, denn das bedeutet, es könnte kompliziert werden. Das Gericht hat zwar mittlerweile eingesehen, dass es wichtig ist, was wir Nebenkläger in denn Prozess einbringen, aber es will ja irgendwann mal ein Urteil, das nicht mehr aufgehoben wird. Deshalb muss man als Anwalt immer schauen, was man einbringt, um die Urteilswahrscheinlichkeit nicht zu verringern.

 

Und wie sehen Ihre Mandanten das?

 

Sie wollen Aufklärung. Sie interessiert nicht nur, ob es A, B oder C war, sondern sie wollen wissen, wie es überhaupt dazu kommen konnte und welche Basis es für diese Taten gab.

 


Bereits im Januar dieses Jahres äußerte sich Edith Lunnebach zur Aufarbeitung dieses Falls. Hier das Video >