Foto: Manfred Wegener

»Pro Köln« verliert

Die rechtsextreme Gruppierung »Pro Köln« gibt sich gerne bürgernah. Gut zu beobachten ist das im Kölner Rat, in dem »Pro Köln« mit vier Sitzen vertreten ist. Dort versuchen ihre Ratsmitglieder, sich vermeintlicher oder tatsächlicher Sorgen von Kölnerinnen und Kölnern zu bedienen, indem sie einen populistischen Antrag nach dem anderen stellen – gegen Türken, gegen Flüchtlinge, gegen den Islam, gegen Sozialschmarotzer und so weiter.

Für das Image einer bodenständigen »Bürgerbewegung«, als die sich »Pro Köln« bezeichnet, ist es allerdings hinderlich, wenn man regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW, Kapitel »Rechtsextremismus«, auftaucht. Deshalb hatte sich »Pro Köln« vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die angebliche »staatliche Verleumdung« gewehrt und ein Ende der Beobachtung gefordert.
Das sah das Gericht anders und wies die Klage in vollem Umfang zurück. Äußerungen von »Pro Köln« zielten darauf ab, »Ausländer pauschal und damit wegen ihrer Herkunft oder Abstammung herabzusetzen«. Außerdem gebe es den begründeten Verdacht, dass die Gruppierung Kontakte zu rechtsextremistischen Organisationen wie der NPD pflege. Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.