Foto: Manfred Wegener

Wer wie wo wohnt

Was viele Mitte des Jahres erst per Post erfuhren, müsste inzwischen stadtweit bekannt sein: Im Dezember 2004 wurde auch in Köln die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Hiermit wird versucht, Bürger zu einer Ummeldung zu bewegen, denn für jeden Erstwohnsitz erhält die Stadt 900 Euro vom Land. Ab 2006 wird die Steuer nun halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober abgerechnet, sie beträgt zehn Prozent der Nettokaltmiete. Weil sie einkommensunabhängig ist, sind auch BAföG-Empfänger nicht von ihr ausgenommen. Einzig verheiratete Berufspendler werden befreit.

Gerade Studenten haben ihren Erstwohnsitz bisher oft nicht in Köln angemeldet, obwohl sie dadurch kaum Nachteile hätten: Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt’s weiterhin, das Auto muss nicht umgemeldet werden, und ein neuer BAaföG-Antrag ist auch nicht nötig.

Trotzdem wollen sich die Alternative Liste an der Uni Köln und der AStA nun gegen die Steuer zur Wehr setzen. Mit einer Musterklage gegen die Stadt möchten sie erreichen, dass jeder Student frei über seinen Wohnsitz entscheiden kann. Welchem kommunalen Haushalt man mit seinem Erstwohnsitz unter die Arme greifen möchte, solle jedem selbst überlassen bleiben, argumentieren sie.