Polizei im Visier
Wenn Andreas Zelljahn über die – nennen wir es mal Ungereimtheiten – beim Erweiterungsbau des Kölner Polizeipräsidiums spricht, ist er außer sich: »Hier ist alles krumm gelaufen. Jeglicher Form der Manipulation sind Tür und Tor geöffnet worden.« Die Worte sprudeln nur so aus dem Mitarbeiter des Landesrechnungshofs (LHR) NRW heraus. Mit sechs Kollegen hat er einen Prüfbericht über die Umstände rund um den Neubau am Walter-Pauli-Ring in Kalk verfasst.
Der LHR, der als selbstständige, oberste Landesbehörde bislang eher zurückhaltend agierte, erhebt ungewohnt schwere Vorwürfe – gegen das Ministerium für Inneres und Kommunales, das Finanzministerium und den landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB). Bei der Kölner Affäre sei »mehrfach in besonderem Maße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, gegen Vergaberecht und gegen Grundsätze der Korruptionsprävention verstoßen« worden, heißt es in dem Bericht.
Die Grundstücksgeschäfte beginnen 2001, als in Kalk das neue Polizeipräsidium fertig gestellt wird. Zwei Jahre später starten die Planungen für den Erweiterungsbau unter der Leitung des BLB, der für die Immobilien des Landes zuständig ist – soweit alles korrekt. Nachdem der BLB bereits dreieinhalb Jahre das Projekt vorangetrieben und dafür ein Grundstück für 5,4 Millionen angekauft hat, kommt es Ende 2006 zu einer überraschenden Wende: Das Innenministerium unter der Leitung von Ingo Wolf (FDP) weist das Polizeipräsidium an, ein »Interessensbekundungsverfahren« einzuleiten und damit auch andere Bieter neben dem BLB zuzulassen.
Ein Interessensbekundungsverfahren sei in diesem Fall aber »eklatant rechtswidrig«, kritisiert Andreas Riegel das Verfahren zur Auftragsvergabe. Riegel ist auf Vergaberecht spezialisierter Rechtsanwalt und Leiter der Regionalgruppe Rheinland von Transparency International. »Der Erweiterungsbau hätte nach der Rechtsprechung des EuGH und der nationalen Oberlandesgerichte europaweit ausgeschrieben werden müssen«, erklärt der Jurist. Stattdessen sei der Wettbewerb durch das Verfahren stark eingeschränkt worden.
»Im weiteren Verlauf wurde dann doppelt rechtswidrig gehandelt. Der Bieter hätte zwingend aus dem Verfahren ausgeschlossen werden müssen«, kommentiert Riegel. Denn im ohnehin unzulässigen Verfahren bekommt eine Baufirma den Zuschlag, deren Angebot – in nachgebesserter Form – nach Fristende einging. »Hinzu kommt, dass der Bieter ein entscheidenes Ausschreibungskriterium nicht erfüllte, weil er über das Grundstück nicht verfügen durfte«, sagt der Jurist. Das nachgebesserte Angebot unterschied sich von der Ursprungsvariante nur darin, dass die Baufirma den Neubau nun auf einem benachbarten Grundstück errichten wollte – das aber dem BLB gehörte.
Das Problem löst sich pikanterweise noch am gleichen Tag: Die besagte Baufirma erhält die Zusage vom BLB, das Grundstück kaufen zu können. Damit katapultiert sich der BLB, der ja selbst noch Mitbewerber in dem Verfahren war, aus dem Rennen – während die Baufirma als Gewinner hervorgeht. »Derlei unerklärliche Verhaltensweisen sind nach meiner Erfahrung gerade bei Großbauvorhaben häufig auf Schmiergeldzahlungen zurückzuführen«, sagt Riegel.
Auch die Kaufverträge sind dubios. Der BLB hat zwei Verträge ausgehandelt, die laut LHR-Prüfer mit einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko für den BLB verbunden waren. »Die Vereinbarungen ermöglichten es der Bieterin, sich die Rosinen rauszupicken und sich für die für sie ertragreichste Variante zu entscheiden. Zu Lasten des Landes«, erklärt Haushaltskontrolleur Zelljahn. Der Baufirma wurde in beiden Verträgen ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Dies hat das Finanzministerium dem Landtag, der dem Grundstücksgeschäft zustimmen musste, vorenthalten. Vielmehr habe das Ministerium den Verkauf »ausschließlich vorteilhaft« beschrieben, so die LHR-Prüfer.
Es kommt wie es kommen muss. 2008 tritt besagte Baufirma nach der Landtagsabstimmung von dem für sie ungünstigen Vertrag zurück. Fünf Jahre nach Planungsbeginn scheint alles zurückgedreht: Der BLB ist wieder Bauherr, wie bereits 2003 geplant. Mit dem Unterschied, dass das Land durch das Wirrwarr an dubiosen Verträgen um 55 Millionen ärmer ist.
»Das Verfahren wurde zur Farce«, fasst Rechnungsprüfer Zelljahn zusammen. Am 1. Dezember 2010 erstattet der LHR Anzeige nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz beim Landeskriminalamt und fordert die beteiligten Ministerien auf, juristisch gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Wer konkret daran verdient hat, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt wegen des Verdachts der Untreue und Korruption: »Der Verdacht liegt nahe, weil der BLB überhöhte Preise für Grundstücke gezahlt hatte und davon auszugehen ist, dass einzelne Personen das nur taten, weil sie an Mehrerlösen beteiligt waren«, erklärt Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert.
Andreas Riegel, der schon eine Vielzahl von Korruptionsfällen bearbeitet hat, ist entsetzt: »Für mich ist unerklärlich, wie oberste Landesbehörden ein solch rechtswidriges Verhalten mittragen können.«