Sie sind drin: Das U3-Team einer Kölner Kita, Foto: Manfred Wegener

Aufholjagd mit Nebenwirkungen

Die Stadt Köln präsentiert stolz ihre Erfolge beim Kita-Ausbau — doch die Zahlen verschleiern Probleme

Es ist noch nicht allzu lange her, da hat man sein Kind möglichst noch vor Geburt in einer Kita angemeldet. Hier und da musste man sich  regelrechten Bewerbungsgesprächen für sich und sein Kind unterziehen. Die Kölner Betreuungssituation für Kleinkinder ließ wenig Spielraum zu. Zwar stand die Stadt im Jahr 2010 mit einer Versorgungsquote von 23 Prozent bei den unter Dreijährigen im NRW-Vergleich noch recht gut da, doch immerhin 4100 Kinder standen damals auf der Warteliste.

 

Es wundert nicht, dass OB Jürgen Roters den von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) angekündigten Rechtsanspruch auf einen U3-Platz zum damaligen Zeitpunkt für nicht umsetzbar ansah: »Wenn Bundesfamilienministerin Schröder vollmundig in Berlin erklärt, das Ausbauziel der Kindertagesstättenplätze von 35 bis 38 Prozent aller unter Dreijährigen sei ›bedarfsgerecht und auch realisierbar‹, kann ich nur feststellen, dass hier offenbar der Wunsch Vater des Gedankens ist«, erklärt er noch 2010. Doch seit August dieses Jahres ist der Rechtsanspruch in Kraft: mindestens für 33 Prozent aller unter Dreijährigen galt es, einen Platz aus dem Boden zu stampfen, wollte man den befürchteten großen Klagewellen aus dem Weg gehen.

 

Und siehe da, Ende Juli legte die Stadt Köln erstaunliche Zahlen vor: Von einer Versorgungsquote von 34 Prozent ist da die Rede. Das sind etwa 10.150 U3-Betreuungsplätze, 6.000 mehr als noch vor drei Jahren. Von Versorgungslücken und finanziellen Problemen ist erst einmal nichts mehr zu hören. Im Gegenteil, der U3-Ausbau wird massiv vorangetrieben, 41 weitere Kitas sollen in Köln entstehen. Aus Sicht der Stadt natürlich eine positive Entwicklung: »Im Kindergartenjahr 2013/14 werden wir noch weitere Plätze schaffen, sodass wir dann 11.933 Plätze haben und bei 40 Prozent sind«, so die zuständige Dezernentin Agnes Klein (SPD). Das alles klingt nach einem vorläufigen Happy End in der rasanten Aufholjagd im Kölner U3-Ausbau. Und auch wenn die Zahlen angesichts vieler Doppel- und Mehrfachanmeldungen von Betreuungsplätzen die Bedarfsdeckung noch nicht exakt widerspiegeln: Die Betreuungssituation sieht auf den ersten Blick gut aus.

 

Die Probleme aber zeigen sich hinter den Zahlen: Von den 10.150 Betreuungsplätzen stehen nur 7.534 Plätze in Kitas zur Verfügung, den Rest übernimmt die Tagespflege. Das entspricht derzeit einem Verhältnis von 74 gegenüber 26 Prozent. Eine Verteilung von 70 zu 30 Prozent war von der Politik auch angestrebt, denn anders hätte man den Rechtsanspruch in Köln wohl nicht realisieren können. In diesem Verhältnis wird aber auch ein akutes Problem der Betreuungssituation sichtbar: Viele Eltern wollen ihr Kind in einer Kita und nicht von der Tagespflege betreut wissen. Letztere bedeutet für viele eine unsichere Betreuungssituation, etwa, wenn Tagesmütter oder -väter krank werden. Darüber hinaus sind die Betreuungszeiten in der Tagespflege häufig kürzer als in mehrgruppigen Kitas, und mit den privaten Rahmenbedingungen können oder wollen sich viele nicht anfreunden.

 

Aus Sicht der Bundesregierung tut das allerdings wenig zur Sache, Kita-Plätze werden mit Betreuungsplätzen in der Tagespflege gleichgesetzt — zumindest juristisch. Auch Agnes Klein sieht  »einen Gleichklang zwischen Kita und Tagespflege. Ein Platz ist ein Platz, Betreuung ist Betreuung. Unabhängig von dem, was Eltern wollen.« Auch wenn ihr die Probleme bewusst sind. Vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen der Tagespflege will Agnes Klein künftig ändern: Derzeit können Tagesmütter und -väter einen privaten Zuschlag auf den städtischen Satz von 3,50 Euro pro Stunde erheben, ein Zuzahlungsverbot gibt es nicht. Für Eltern ist ein Platz in der Tagespflege deshalb oft wesentlich teurer als ein vergleichbarer in der Kita.

 

Vor diesem Hintergrund sind auch die Klagen zu verstehen, die beim Verwaltungsgericht Köln in den letzten Wochen eingegangen sind. Wohnortnähe und Tagespflege — das sind die Stichworte. Das Verwaltungsgericht hat Ende Juli im Eilverfahren entschieden, dass ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz eine Wohnortnähe von unter fünf Kilometern voraussetzt und dass Kita und Tagespflege in der Betreuung nicht gleichzusetzen sind. Ein Platz ist eben doch nicht ein Platz, Betreuung nicht gleich Betreuung. Oder doch?

 

Die Stadt Köln hat ihrerseits Einspruch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingelegt. Und sie hat recht bekommen, zumindest, was die Tagespflege angeht: Dem Wunsch der Eltern müsse nicht entsprochen werden, wenn in der gewünschten Betreuungsform kein Platz mehr vorhanden sei. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Unbeantwortet ließ das Gericht die Frage nach der zumutbaren Entfernung des angebotenen Platzes; diese sei »kontextabhängig« zu beantworten.

 

Ungeklärt bleibt angesichts der vielen neuen U3-Plätze auch die Frage nach der Qualität der Betreuung. Dass die rasante Aufholjagd Einbußen bei der pädagogischen Qualität bedeuten kann, ist da fast unvermeidlich. Die Kriterien für den U3-Ausbau wurden vom Land in den letzten Jahren geändert, zuletzt beim Zweiten Krippengipfel im vergangenen Jahr. War bis dato die Außenspielfläche für ein Kind auf 30 Quadratmeter festgelegt, beträgt sie nun gerade noch 10 bis 12 Quadratmeter. Ein erhebliche Veränderung, die nicht nur negativ zu bewerten ist: Die Außenfläche war vor allem in Großstädten das größte Hindernis beim Aufbau neuer U3-Plätze. Der Einsatz von mobilen Kitas wie etwa am Venloer Wall in der Innenstadt ist so überhaupt erst möglich.

 

Für 41 neue Kitas aber gutes Personal zu finden, ist schwierig: der Markt ist leer gefegt — nicht nur in Köln. Ein Problem, das beim U3-Ausbau vorauszusehen war. Das gilt auch für die strittigen Fragen in Sachen Betreuungsschlüssel in den Kitas. Die Revisionen des Kibiz (Kinderbildungsgesetz) haben vordergründig keine großen Änderungen vorgenommen, pro Gruppenform ist eine Kinderzahl mit Betreuungspersonal festgelegt, einschließlich eines 10prozentigen »Korridors«, der nach »oben« und »unten« ausgeschöpft werden kann. Das bedeutet aber auch: Gruppen können mit ein bis zwei Kindern überbelegt werden. Im Kita-Alltag kann das schwerwiegende Folgen haben: Ob man bei gleichem Personal zwei Klein­kinder mehr oder weniger zu betreuen hat, macht sich sofort bemerkbar. »Viele Erzieher haben große Sorgen, dass ihnen jetzt zu viele Kinder zugewiesen werden, Bewegungsräume zum Beispiel überbelegt werden,« so Agnes Klein. Ihr zufolge geht die Stadt aber sorgsam mit dieser Problematik um; die bauliche Situation der Kitas und die Personalsituation würden bei Entscheidungen im Einzelfall miteinbezogen. Für die  freien Träger aber könne sie nicht sprechen. Ein Graubereich, über den man derzeit — auch qualitativ — wenig sagen kann. Darüber hinaus bedeutet jedes U3-Kind laut Kibiz eine weitere Pauschale für die Kita, die in vielen Einrichtungen oft dringend gebraucht wird. Überbelegungen sind so vor dem Hintergrund des neuen Rechtsanspruches vielerorts vorprogrammiert.

 

Die Qualitätsfrage gewinnt nun mehr und mehr Aufmerksamkeit; Bundesfamilienministerin Schröder kündigt eine »Qualitätsoffensive« an. Doch der Kita-Ausbau ist Ländersache — das wird nicht einfach. Es liegt auf der Hand, dass man Qualitätssicherung vor dem groß angelegten U3-Ausbau hätte thematisieren müssen.

 

Die genauen Auswirkungen des U3-Ausbaus sind in Köln wohl erst im Herbst einzuschätzen. Dann werden der Stadt die exakten Belegungszahlen vorliegen. Unumstritten ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eigentlich nur, dass das eingeführte Betreuungsgeld in Köln kaum in Anspruch genommen wird. Dass man damit mehr Plätze oder Personal hätte finanzieren können, darin sind sich fast alle einig.