Flaschen sammeln erlaubt
»Ich bin schon überrascht, wie plötzlich das ging. Es zeigt sich, dass sich bürgerschaftliches Engagement doch lohnt!« Franco Clemens, Straßenmusiker und Initiator der »Aktion Hammelschreck« ist zufrieden. Die am 15. März von CDU und SPD beschlossene Neufassung der Kölner Straßenordnung wird noch einmal geändert. Darin enthalten war der so genannte Tonnen-Paragraf, wonach es verboten ist, Abfallbehälter zu durchsuchen, zum Beispiel nach Pfandflaschen. Die Regelung, die ausschließlich Obdachlose und Arme getroffen hätte, die auf das Eintauschen von Leergut angewiesen sind, löste heftigen Protest aus. »Aktion Hammelschreck« sammelte rund 250 Unterschriften, darunter auch viele von Prominenten.
Große Mehrheit für Änderung des Paragrafen
Mittlerweile halten auch die meisten Politiker von CDU und SPD nichts mehr von der Idee. Und in einem internen Schreiben der Verwaltung, das der StadtRevue vorliegt, heißt es jetzt, dass »zur Vermeidung weiterer diesbezüglicher Diskussionen« der Paragraf geändert werden soll. Demnach soll zumindest die Entnahme von »Pfandwertflaschen und ähnlichen Pfandwertbehältnissen« nicht verboten sein. Am 27. Juni soll dies zunächst im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) beschlossen werden – sowohl dort wie auch im Stadtrat zeichnet sich eine große Mehrheit für die Korrektur ab.
Robert Kilp, Leiter des Ordnungsamtes, versteht die ganze Aufregung nicht: »Die Regelung gibt es seit 1985, da hat sich nie jemand drum gekümmert.« Kilp weiter: »Kein Flaschensammler hat jemals ein Knöllchen bekommen! Uns ging es nur darum, dass es sauber bleibt und kein Müll herumfliegt.« Neu war allerdings der Bußgeldkatalog: Wer eine Pfandflasche aus dem Abfalleimer nimmt, hätte zehn Euro zahlen müssen, wer den Abfalleimer durchwühlt, immerhin noch die Hälfte.
Sozialpolitisches Augenmaß gefordert
Im Zuge der Proteste waren auch offiziell anmutende, aber gefälschte städtische Aufkleber an den Mülltonnen angebracht worden: Die Stadt Köln empfahl angeblich, die »Pfandflaschen zukünftig gut sichtbar neben« die Abfalleimer zu stellen, damit Obdachlose keine Ordnungswidrigkeit begehen müssten. Clemens distanzierte sich von der Aktion, da sie der Sache nicht förderlich sei.
Die Abschaffung des gesamten Tonnenparagrafen hat »Aktion Hammelschreck« nicht erreicht. Clemens sagt: »Ich tendiere dazu, diesen Kompromiss anzunehmen, da er der Sache dient.« Allerdings müsse man »weiter wachsam« sein. »Das sozialpolitische Augenmaß«, so Clemens, dürfe »in Zeiten zunehmender Verarmung nicht allein beim Ordnungsamt liegen.«
Info
Die zurzeit gültige Kölner Straßenordnung gibt es als PDF auf www.stadt-koeln.de unter der
Rubrik »Bürger-Service Online«.