Ausgepollert

In NRW sollen Poller auf Radwegen abgeschafft werden. Die Umsetzung dürfte auf sich warten lassen

Köln ist die Stadt der Poller. Ihre gusseiserne Präsenz prägt das Straßenbild, und auch in der Stadtrevue haben sie ihre Spuren hinterlassen. Eine Kurzumfrage in der Redaktion ergab: Ein Redakteur ist an einem Poller auf einem Radweg mit der Fahrradtasche hängengeblieben, ein anderer gestürzt und die Tochter einer Redakteurin hat sich an einem Poller so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus musste.

Mit vermeidbaren Unfällen wie diesen könnte jetzt Schluss sein, zumindest wenn die Pläne des Erlasses umgesetzt werden, die das NRW-Verkehrsministerium schon im Januar veröffentlicht hat. »Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Absperrgeländer, Drängelgitter oder ähnliche Einrichtungen« seien »so schnell wie mög­­lich zu entfernen«, heißt es dort, wenn sie auf Radwegen oder für den Radverkehr freigegebenen Flächen für den Fußverkehr stehen. »Das ist erstmal eine positive Nachricht«, sagt Reinhold Goss, ehrenamtlicher Fahrradbürgermeister Kölns. Er fährt unter anderem ein Lastenrad, mit dem er Probleme hat, durch manche Absperrgitter zu kommen. Zukünftig müsse es »problemlos möglich sein«, mit einem Anhänger oder Lastenrad durch Absperranlangen zu kommen, sagt der Beschluss. Auch bereits existierende Absperrgitter müssen daraufhin ­untersucht und gegebenenfalls modifiziert werden.

So eindeutig, wie sich der ­Erlass auf den ersten Blick liest, ist er jedoch nicht. Ausgenommen von den Regelungen sind Poller, die einen Radstreifen von der Autofahrbahn oder dem ­Fußverkehr abgrenzen, wie etwa am Mediapark. Der Erlass spricht jedoch auch recht allgemein von »Verkehrshindernissen« auf Radwegen. »Was bedeutet dies für die Litfasssäulen oder andere Werbetafeln?«, fragt Reinhold Goss. Auch diese stehen oft auf dem Radweg oder auf Fußwegen, die auch von Rädern benutzt werden dürfen.

Mit vermeidbaren Unfällen könnte jetzt Schluss sein

Unklar ist auch, bis wann der Erlass umgesetzt sein wird. Zwar ist er ab sofort gültig, jedoch ­wurde den Kommunen keine Frist gesetzt. Vielmehr seien »die Vorgaben des Erlasses im Rahmen der turnusmäßig durchzuführenden Verkehrsschauen zu beachten«, schreibt das NRW-Umweltministerium auf Anfrage. »Diese Verkehrsschauen werden in Köln nur sehr rudimentär durchgeführt«, sagt Reinhold Goss. Es fehle dafür an Personal und Finanzmitteln.

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Diese beiden Punkte dürften für die weitere Umsetzung des Erlasses ohnehin ein Problem darstellen. Denn wenn ein Poller oder ein Gitter von der Stadt Köln angeordnet wurde, damit dort niemand parkt oder mit dem Auto in eine Straße fährt, die für Autos gesperrt ist, muss die Stadt prüfen, ob diese Absperrung »verzichtbar« ist. Durchfahrverbote sollten per Verkehrskontrolle durchgesetzt werden. Sowohl Prüfung als auch Kontrolle dürften eine Menge Personal binden. Wie die Stadt Köln dabei vorgehen möchte, ist unklar: Eine Anfrage nach einem ­Gespräch beantwortete sie nicht.

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