Köln will sogenanntes Catcalling als »unerwünschtes Verhalten« in die Stadtordnung aufnehmen. Dafür soll die Stadtverwaltung bis nach dem Sommer eine Regelung ausarbeiten. So hat es Mitte Mai der Ratsausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit breiter Mehrheit beschlossen. Unter Catcalling verstehen die Antragsteller von Volt und Linke »verbale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Geräuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum.«
Der Beschluss sei nötig, so Volt und Linke, weil diese Form der Belästigung »die gleichberechtigte Teilhabe insbesondere von weiblich gelesenen Personen sowie weiteren vulnerablen Gruppen erheblich einschränkt.« Viele Untersuchungen belegen das, und seit rund fünf Jahren ringt die Politik in Deutschland darum, wie solche Belästigungen juristisch sanktioniert werden können. Ob ausgerechnet die Kölner Stadtverwaltung einen »Beitrag zur Weiterentwicklung des Landes- und Bundesrechts leisten« kann, wie die Politik glaubt? Man möchte viel Erfolg wünschen. Die Absichten des Antrags sind nobel. Aber dass er etwas ändert, ist allzu optimistisch.
In einer liberalen Gesellschaft, die so stolz auf ihre »Vielfalt« und »Buntheit« ist, wird es immer Verhaltensweisen geben, die sich rechtlich in einer Grauzone befinden, und nicht immer kann »unerwünschtes Verhalten« juristisch bestraft werden, so unangenehm oder bedrohlich es auch wirkt.
Immer aber ist es falsch, Regeln aufzustellen und Verstöße dann nicht zu ahnden. Wie könnten also im Falle »sexualisierter Belästigung« Täter belangt werden? Es muss verhindert werden, dass die Initiative den Anschein erweckt, vor allem der moralischen Selbstvergewisserung zu dienen. Reichen wirklich mehr Meldestellen sowie »für das gesamte Personal des Ordnungsamtes ein Fortbildungsangebot zum Umgang mit sexueller Belästigung im öffentlichen Raum«, wie es der Antrag vorsieht? Oder braucht es auch mehr Videoüberwachung, mehr Polizei und Sicherheitsdienste?
Wohl nur soziale Kontrolle kann »unerwünschtes Verhalten« eindämmen. Aber ob überhaupt Einvernehmen über alle Gruppen und Milieus hinweg besteht, was unter den Tatbestand fällt? Die Arbeit, den Missstand zu beseitigen, hat erst begonnen. Juristisch allein wird er nicht abzuschaffen sein. Schon gar nicht, wie gefordert, bis zum dritten Quartal dieses Jahres.







