Frischluft als Einstiegsdroge

Diesel-Fahrverbote in Köln werden immer wahrscheinlicher

Die Oberbürgermeisterin hat das F-Wort benutzt: Fahrverbote. Sie seien »in Köln die einzige Möglichkeit, die uns ohne Blaue Plakette bleiben wird«, sagte Henriette Reker im März beim CDU-Kreisparteitag. Ende Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, Kommunen dürften »zonen- wie streckenbezogene Verkehrsverbote« verhängen. Damit ist die Grundlage für Diesel-Fahrverbote geschaffen. Auch für Köln werden sie immer wahrscheinlicher.

 

Der Kölner Stadtrat hatte im Februar auf die Bundespolitik gesetzt. Er beschloss, wie Bezirksregierung und Stadt den »Luftreinhalteplan« umsetzen sollen. Um schnell die Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten, sprach sich eine breite Mehrheit für eine »Blaue Plakette« aus, die Fahrzeuge aus der Stadt aussperrt, die besonders viele Schadstoffe ausstoßen. Allerdings kann Köln eine solche Regelung nicht alleine umsetzen, es muss eine bundesweite Verordnung geben.

 

Doch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lehnt eine Blaue Plakette ab. NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) nennt sie in Auto Bild eine »Einstiegsdroge in Fahrverbote«. »Es sieht so aus, als würde die Bundesregierung die betroffenen Kommunen im Stich lassen«, sagt Gerd Brust, umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Rat. Denn die Bundesregierung will die Automobilhersteller auch nicht zu Hardware-Nachrüstungen verpflichten. »Wie wir ohne Blaue Plakette und Nachrüstungen die Grenzwerte einhalten sollen, weiß ich nicht«, sagt Brust.

 

Bald aber wird die Stadt Köln das wissen müssen. Auf Anfrage der Stadtrevue teilt das Verwaltungsgericht Köln mit, dass mit einem Termin für ein Gerichtsverfahren zwischen Deutscher Umwelthilfe und Bezirksregierung Köln »wahrscheinlich Ende des Jahres zu rechnen« sei. Die Umwelthilfe hatte auf die Zwangsvollstreckung des Leipziger Urteils geklagt. Dass die Richter am Appellhofplatz anders urteilen werden als das BVerwG im Februar, ist nicht zu erwarten. »Die Entscheidung wird bei allen weiteren Urteilen Berücksichtigung finden«, erklärt Vanessa Nolte, Sprecherin der Kölner Bezirksregierung.

 

Die schriftliche Begründung des BVerwG-Urteils wird in den nächsten Tagen erwartet. Sie wird Aufschluss geben, wie groß die juristischen Schlupflöcher für die beklagten Kommunen sind. Laut Gericht ist bei den Dieselfahrverboten die »Wahrung der Verhältnismäßigkeit« zu beachten. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sieht diese schon verletzt, wenn Privatpersonen nicht mehr mit ihrem Diesel-PKW in Innenstädte fahren dürfen. OB Henriette Reker hingegen hält in Köln lediglich Ausnahmen für Rettungsfahrzeuge, Handwerksbetriebe und den Messeverkehr für angemessen.

 

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