Esra Kalkan sitzt auf ihrem Balkon und greift mit dem Fuß nach einem Blatt Papier, auf dem sie sich Notizen gemacht hat. Ihre Füße benutzt die 36-Jährige wie Hände, weil sie mit einer Ganzkörperspastik lebt, die ihre Bewegungen stark einschränkt. Mithilfe von Persönlicher Assistenz führt Kalkan trotzdem einen selbstbestimmten Alltag in Köln, wo sie in ihrer eigenen Wohnung lebt. »Ich habe zwei Katzen, viele Hobbys, bin politisch aktiv und verdiene mein eigenes Geld«, sagt sie. »Das und viel mehr hätte ich nicht ohne Assistenz geschafft.«
Kalkan sitzt im Rollstuhl und bezieht 16 Stunden am Tag Hilfe von vier Assistenzkräften, die sich abwechseln. Sie hat sich ihr »Team selbst zusammengestellt«, so beschreibt sie es. »Ich entscheide, wer bei mir arbeitet und wie oft.« Die Assistenzkräfte sind Teil des Kölner Assistenz Kollektivs. Kalkan ist dort sowohl Klientin als auch angestellt in der Öffentlichkeitsarbeit und der Projektkoordination.
Doch ihre Lebensführung steht auf dem Spiel: Ende Juni haben die Bundesregierung und die Länder Reformvorschläge veröffentlicht, die Einsparmaßnahmen bei der Eingliederungshilfe vorsehen. Dabei handelt es sich um Sozialleistungen wie die Persönlichen Assistenz, dank der Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft teilhaben können. Hintergrund der Reform sind die belasteten Haushalte der Kommunen, die die individuelle Assistenz hauptsächlich finanzieren.
Bereits im Frühjahr waren Einsparvorschläge bekannt geworden — durch ein internes Papier, das der Paritätische Wohlfahrtsverband geleakt hatte. Das Papier von 108 Seiten stammte aus einer Arbeitsgruppe im Kanzleramt, die sich parallel zum Prozess einer offiziellen Kommission Sparvorschläge überlegt hatte. »So etwas kann man nicht im Hinterzimmer erarbeiten«, kritisiert Christian Woltering, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW. Von den ursprünglichen Vorschlägen sind nun noch 14 Seiten übrig, die Woltering für sehr wage hält. »Aber sie haben es in sich.«
So soll es zum Regelfall werden, dass eine Assistenzkraft mehrere Menschen mit Behinderung betreut. Individuelle Assistenz soll nur dann gewährt werden, wenn eine »gepoolte« Hilfe unzumutbar wäre. Ob letzteres zutrifft, entscheidet den Vorschlägen zufolge nicht die betroffene Person, sondern der Leistungsträger. Im Fall von Esra Kalkan ist das der LVR. »Und der«, sagt Kalkan, »hat natürlich das Interesse, so wenig Geld wie möglich auszugeben.« Die Barrierefreiheit in Köln sei bereits mit individueller Assistenz »katastrophal«, erzählt Kalkan, allen voran wegen der KVB, die mit Rollstuhl an zahlreichen Haltestellen nicht zugänglich ist. Aber auch viele Läden, Clubs und Ärzt:innen könne Kalkan nicht besuchen. Ohne Persönliche Assistenz würde ihr Leben extrem erschwert: »Dann müsste ich darauf vertrauen, dass mir irgendwer hilft.«
Kalkan geht es in erster Linie aber um die Einschränkung ihrer Entscheidungs- und damit Lebensfreiheit. Durch die Reformpläne könnte zum Beispiel auch das im Sozialgesetzbuch verankerte Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung begrenzt werden. Dieses Recht ermöglicht es Betroffenen, zu entscheiden, wie und wo ihre Unterstützung erbracht wird. Die neuen Vorschläge sehen gesetzliche Kriterien vor, nach denen überprüft werden soll, wie zumutbar und angemessen die Kosten einer individuellen Assistenz sind. Esra Kalkan sieht das als Gefahr: »Wenn mein selbstständiges Wohnen als zu teuer befunden würde, wäre ich gezwungen, in eine Einrichtung zu ziehen«, fürchtet sie. »Oder ich wäre auf pflegende Freunde und Verwandte angewiesen.« Kalkans Persönliche Assistenz ermöglicht ihr ein freies Leben. »In einer Einrichtung könnte ich nicht mehr essen, wann ich will. Ich könnte nicht mehr nähen oder jederzeit zu Freund:innen gehen oder auf Konzerte«, fängt Kalkan an aufzuzählen. »Alles, was andere Menschen machen, machen wir auch. Aber die Persönliche Assistenz ist die Grundlage dafür.«
Die Kürzungsvorschläge sehen außerdem vor, dass das Vermögen und Einkommen von Menschen mit Behinderung einheitlicher auf deren Assistenzleistungen angerechnet werden soll. Schon jetzt gibt es Freibeträge, bei deren Überschreitung ein Eigenanteil an der Assistenzleistung fällig wird. Wenn Esra Kalkan aktuell in Vollzeit anstatt in Teilzeit arbeiten würde, müsste sie etwa 250 Euro pro Monat von ihrem Nettogehalt zuzahlen. Kalkan befürchtet, dass dieser Anteil durch die Reform steigen könnte. »Dabei habe ich keine Wahl, ob ich Assistenz beziehen möchte oder nicht.« In der UN-Behindertenrechtskonvention ist Persönliche Assistenz als Menschenrecht verankert, ebenso wie das Recht auf Entscheidungsfreiheit über die Wohnform.
Alles, was andere Menschen machen, machen wir auch. Aber die Persönliche Assistenz ist die Grundlage dafür Esra Kalkan
In Berlin versucht man indes, zu beschwichtigen: Laut Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD) sind keine Einschränkungen in der Eingliederungshilfe geplant. Vielmehr gehe es um Bürokratieabbau und darum, Prozesse zu »verschlanken« und zu »effektivieren«. Christian Woltering vom Paritätischen NRW sieht das anders: »Es ist völlig klar, dass es hier um Einsparpotenziale geht«, sagt er. Das merke man bereits daran, dass im offiziellen Dialogprozess die Trägerverbände und die Selbsthilfe nur punktuell angehört worden seien. »Es ist völliger Irrsinn zu behaupten, es ginge nicht ums Geld, wenn man die Situation hauptsächlich aus Sicht der Kostenträger ergründet.« Für ein »breites Verständnis« von einer Reform müsse man auch Menschen mit Behinderung und ihre Unterstützer:innen befragen.
Dieser Meinung ist auch Esra Kalkan. Von NRWs Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) erwartet sie, »dass er Verantwortung übernimmt.« Laumann hat in der Vergangenheit wiederholt betont, dass er die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken wolle. Auf Nachfrage der Stadtrevue antwortet das nordrhein-westfälische Sozialministerium, es sei »sehr gut nachvollziehbar«, dass die »Diskussionen um mögliche Kostenbegrenzungen« und Änderungen »Befürchtungen auslösen«. Gleichzeitig halte das Ministerium es für »wichtig, genau zu prüfen, wie die Eingliederungshilfe effizient gestaltet und die wichtigen kommunalen Strukturen vor Ort erhalten werden können«. Individuelle Unterstützung solle es weiter geben, »sofern eine gemeinsame Leistungserbringung im Sinne eines Poolings aufgrund der persönlichen Situation nicht zumutbar ist«.
Nach der Sommerpause soll Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) einen Gesetzentwurf vorlegen, über den die Länder im Bundesrat mitentscheiden. Esra Kalkan hat Mitte Juli mit anderen Vereinen eine Mahnwache in Düsseldorf organisiert, um die Versprechen von NRWs Sozialminister Laumann einzufordern. »Ich habe immer die Geschichte Deutschlands im Kopf«, sagt Kalkan. »Es ist 90 Jahre her, da wäre ich getötet worden, so wie viele meiner Kolleg:innen und Freund:innen.« Heute seien einige Rechte für Menschen mit Behinderung erkämpft worden. Kalkan sieht sie jedoch bedroht: Sie sagt, sie beobachte »gefährliche Kontinuitäten der Denkmuster« aus der NS-Ideologie, die nicht aufgearbeitet worden sei: »Menschen mit Behinderung werden wieder als finanzielle Last für die Gesellschaft angesehen.« Dabei geht Kalkan einer Arbeit nach, was eben dank der Persönlichen Assistenz möglich ist.
Doch für Kalkan steht nicht die Wirtschaft im Vordergrund, sondern ihr Recht auf ein gutes Leben. »Mein Leben ist wundervoll«, sagt sie. »Aber ohne Persönliche Assistenz würde alles, was ich heute erreicht habe, einbrechen.« Wegen »unzähliger Barrieren« schränke ihre Behinderung sie im Alltag zwar ein. Die Assistenz fange das jedoch gut auf. Um sie nicht zu verlieren, tut Esra Kalkan nun, was sie ohnehin ständig macht: »Ich kämpfe um meine Grundrechte — nicht, weil ich will, sondern weil ich muss.«







