Mehr Ruhe in der Krachmacherstraße

Mit einem Lärmschutzfonds will die Kölner Politik die Existenz von Clubs sichern

 

Eine Sache haben fast alle Kölner Kulturräume gemeinsam — von der Volksbühne am Rudolfplatz bis zum King Georg: Beschwert sich ein Nachbar, weil es zu laut wird, kann das für die Betreiber schnell existenzbedrohend werden. Die Kölner Lokalpolitik will jetzt dagegensteuern — mit einem Lärmschutzfonds.

 


In Köln ist das Projekt aus einer überparteilichen Initiative entstanden, die Idee stammt aber aus Berlin. »Wir haben nach Best-Practice-Beispielen gesucht«, sagt Brigitta von Bülow, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kölner Rat. Der Berliner Senat stellt seit dem Herbst 2018 jährlich eine Million Euro zur Verfügung, 36 Clubs haben bislang Gelder aus dem Lärmschutzfonds beantragt. Alle erhalten ein kostenloses Lärmgutachten, bei vier Clubs wurden weiterführende Baumaßnahmen bezuschusst.

 


Der Kölner Lärmschutzfonds hat ein Volumen von insgesamt 300.000 Euro pro Jahr. Damit können einfache Maßnahmen finanziert werden wie etwa ein Limiter, der die Lautstärke einer Boxenanlage auf eine bestimmte Lautstärke begrenzt. Zu den aufwändigeren Maßnahmen zählt die Konstruktion eines Raums im Raum, damit keine Schallvibrationen mehr über die Wände nach außen getragen werden. »Man muss individuell entscheiden, welche Maßnahmen geeignet sind«, sagt Jan von Weegen von der Klubkomm, einem Zusammenschluss der Kölner Clubs. Oft könne Schall durch Fenster und Türen aus dem Club nach draußen gelangen.

 

Für ihren Club, das Gebäude 9 in Mülheim, haben Jan von Weegen und seine Mitbetreiber zwei Lärmschutzgutachten anfertigen lassen. Dabei sei herausgekommen, dass der Geräuschpegel am höchsten ist, wenn sich viele Gäste im Innenhof des Gebäudes aufhalten. »Da ist die Frage, wie weit der Schall dann trägt.« Das Gebäude 9 wird gerade umgebaut, nördlich davon entsteht ein Wohngebiet. »Wir stellen deshalb demnächst eine 23 Meter hohe Lärm­schutzwand auf«, sagt von Weegen. Solche Investionen können sich Clubs oft erst nach Jahren des erfolg­reichen Betriebs leisten, wenn sie sich an ihrem Standort etabliert ha­ben. »Für neueröffnete Clubs wird das schwierig«, so von Weegen. Denn der Lärmschutzfonds sieht vor, dass man mindestens ein Jahr Programm vorweisen muss, bevor man sich für Mittel bewerben kann.

 


Ein Problem, das alle Clubs teilen, sind die Geräusche von Gästen. Sowohl die Clubbetreiber als auch die Lokalpolitik haben darauf wenig Einfluss, die Richtlinie zum Lärmschutz wird vom Bund vorgegeben. »Es hilft, wenn alle Betroffenen gemeinsam miteinander reden«, sagt Grünen-Politikerin Brigitta von Bülow. Den vor einiger Zeit in der Kölner Lokalpolitik diskutierten Nachtbürgermeister müsse man dafür aber nicht einführen.

 


Auch für eine niedrigschwellige Form der Konfliktbewältigung gibt es ein Berliner Vorbild. In Treptow haben Clubs eine Telefonnummer eingerichtet, wo sich Nachbarn direkt beschweren können — ohne Polizei und ohne Ordnungsamt.

 



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