Unter Generalverdacht

Die Kölner Polizei hat die Wohnungen von drei feministischen Aktivistinnen durchsucht — auf unverhältnismäßige Art und Weise

Ende Juli durchsuchte die Kölner Polizei drei Wohnungen in Kalk und Neustadt-Nord. Die Beamten beschlagnahmten unter anderem Laptops und Mobiltelefone. Grund dafür soll ein Gerangel am Rande einer Demonstration am Weltfrauentag am 8. März gewesen sein. Nach Angaben der Polizei sollen Beamte daran gehindert worden seien, die Personalien einer Person aufzunehmen. Nun rechtfertigt nicht jeder Verdacht einer Straftat eine Hausdurchsuchung und schon gar nicht die Durchleuchtung des digitalen Privatlebens — weshalb sich die Frage stellt, ob es der Kölner Staatsanwaltschaft hier wirklich um eine aufmerksame Strafverfolgung ging oder eher um ein politisches Statement. 

Ging es der Staatsanwalt­schaft um aufmerksame Strafver­folgung oder um ein politisches Statement?

Gerade jetzt, wo die Unabhängig­keit der ­lokalen Strafverfolgungs­behörden zu bröckeln scheint, wie der Fall Pedro C. zuletzt zeigte, sollte der Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit mehr sein als eine juristische Floskel. In vielen vergleich­baren Fällen wäre bereits eine Vorladung ein ausreichendes Mittel.

Es scheint auch nicht aus der Luft gegriffen, dass Aussagen des Innen­ministers zu repres­siverem Vorgehen bei den Behörden führen. Wenn Alexander Dobrindt suggeriert, dass vom Linksextre­mismus dieselbe Gefahr ­ausgeht wie von rechtsradikalen Gruppen, dann werden falsche Tatsachen legitimiert und linke Einstellungen als Terror-Ideologien ­geframt. Gerade deshalb sollte der Staat be­sonders sorgfältig zwischen notwen­diger ­Strafverfolgung und symbolischer Härte ­unterscheiden. Wer über weit­reichende Zwangs­befugnisse verfügt, trägt auch eine ­besondere Verantwortung für deren maß­vollen Einsatz und für eine transparente Ermittlung. Im Fall der feministischen Aktivis­tinnen ging das Durchsuchen privater Nachrichten und persönlicher Gegenstände über das hinaus, was zur Auf­klärung des Tatvorwurfs notwendig gewesen wäre. Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden erscheint damit weniger als verhältnismäßige Ermittlungsmaßnahme denn als Ausdruck einer ­Vorverurteilung.

Lara Glockner ist freie Journalistin. Sie beschäftigt sich mit gesellschaftspolitischen Fragen wie etwa der, wo die Grenzen der Demokratie liegen — stets mit kritischem Blick auf staatliche Strukturen und ihre Akteure

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