Gute Laune verboten

Kommerzielle Angebote in Parks sind ­untersagt. Sportkurse und Kräuter­wanderungen stehen vor dem Aus

Zehn Jahre lang hat Nina Weber umweltpädagogische Kurse in Köln gegeben. Die Kräuterpädagogin verdiente Geld damit, kleinen Gruppen in städtischen Parks ­Wissen über heimische Pflanzen zu vermitteln. Bis sie im Februar Post von der Stadt Köln erhielt: Weber las, dass ihr Angebot gegen die Stadtordnung verstoße . In der heißt es: »In den öffentlichen Grünflächen und auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sind Golf sowie Mannschafts­sportarten und -spiele von kommerziellen Sportanbietern oder ähnlich organisierten Gruppen sowie Ligabetrieb grundsätzlich verboten.«

Ein Mitarbeiter der Stadt habe ihr zwar mitgeteilt, wenn sie weiterhin ihre Kurse durchführen wolle, könne sie eine Sondergenehmigung beantragen, sagt Weber. Aber als sie das getan habe, sei ihr mitgeteilt worden, dass die Stadt solche Genehmigungen nicht erteile. »Ich hatte in all den Jahren nie Probleme«, sagt Weber »Ich war dementsprechend kon­sterniert.«

Wird nun geahndet, was über Jahre geduldet wurde?

Nina Weber ist kein Einzelfall. Auch eine Anbieterin von Out­door-Sport­kursen wurde aufge­fordert, ihr Angebot im Lohsepark in Nippes, wo sie unter anderem fest installierte Sportgeräte nutzte, einzustellen. Sie startete daraufhin eine Petition zum Erhalt ihrer »Gute Laune Bootcamps« und »für eine gesunde und aktive Gemeinschaft«. Knapp tausend Menschen unter­schrieben.

Dass sich Anbieter überrascht zeigen, liegt auch daran, dass Verstöße gegen den Passus der Stadtordnung bislang kaum geahndet werden. Bewegt man sich durch Kölner Grünanlagen, gerade im Sommer, sieht man dort zahl­reiche Kursangebote, die sogar mit Bannern, bedruckten Lastenrädern oder T-Shirts beworben werden. Wird nun also geahndet, was über Jahre geduldet wurde?

Laut der Stadt Köln gibt es ­keine neue Praxis, kommerzielle Angebote im Sinne der Stadtordnung strikter zu kontrollieren. »Der Ordnungsdienst hat sein Vorgehen nicht geändert bzw. die Kontrollen in Bezug auf die kommerziellen Sportanbieter in Grünanlagen verstärkt«, heißt es. Man reagiere in der Regel aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen. In den vergangenen zwei Jahren wurden laut Stadt Köln von der Bußgeldstelle zwei schriftliche Verwar­nungen sowie sieben Bußgeldbescheide wegen ungenehmigter Fitness- und Sportkurse in Grünanlagen er­lassen. Die Geldbußen beliefen sich insgsamt auf knapp 8000 Euro. Auch im Internet beworbene Kursangebote würden nicht systema­tisch durchsucht, um Verstöße gegen die Stadtordnung zu finden.

Kräuterpädagogin Weber hilft das nicht. Sie hat einen Teil ihrer Einnahmen verloren. »Ich habe bis heute auch nicht wirklich eine ­Lösung gefunden«, sagt sie. Sie weiche zwar ins Bergische oder nach Rücksprache in private Grün­anlagen aus. Doch gerade die kurzen Führungen in zentraler Lage seien besonders beliebt gewesen. »Ich verstehe den Sinn dieses Verbots auch nicht«, sagt Weber. »Wir gehen in kleinen Gruppen, wir pflücken nichts, wir tun nichts — außer Positives. Ich finde unsere Arbeit sehr wichtig.« Auch Anbieter von Sportkursen argumentieren, dass ihre Kurse sich positiv auf die Gesundheit der Menschen in Köln auswirken.

Die Kölner Politik hat das ­Thema bislang nicht erreicht. Das könnte sich nach der Sommer­pause ändern. »Ich erhoffe mir, dass man die Stadtordnung an der Stelle noch mal in den Blick nimmt«, sagt Kräuterpädagogin Nina Weber. Sie könne sich sogar vorstellen, eine Gebühr für eine Genehmigung zu entrichten. Das Geld, schlägt Weber vor, könne man dann wiederum für die Pflege des Kölner Grüns nutzen.