Wo bleibt die Gerechtigkeit?
»Man sagt, dass Deutschland ein gerechtes Land ist«, sagt Nermin Kirilova in einem Video auf türkisch, im Untertitel läuft die deutsche Übersetzung. Kirilova verzieht ihr Gesicht vor Schmerz. Sie zuckt mit den Schultern und schüttelt den Kopf: »Ich sehe keine Gerechtigkeit. Das tut mir so weh.« Das Video hat die Opferberatung Rheinland aufgenommen, die Betroffene rechter und rassistischer Gewalt betreut. Denn Kirilova hat ihre Tochter bei einem Brandanschlag verloren, der für die Hinterbliebenen eindeutig einen rassistischen Hintergrund hatte — auch wenn dieser von den Ermittlungsbehörden ausgeschlossen wird.
Kirilovas Tochter Katya Todorova Zhilova starb am 25. März 2024 in den Flammen eines vorsätzlich gelegten Hausbrandes in Solingen, zusammen mit ihrem Mann Kancho Emilov Zhilov und den beiden kleinen Töchtern. Neben der getöteten Familie hatten bis auf eine Person alle Hausbewohner:innen Migrationshintergrund, eine weitere Familie überlebte schwerverletzt. Der Brandstifter, ein Deutscher namens Daniel S., hatte schon vorher Hausbrände gelegt. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch ein rassistisches Tatmotiv schlossen die Ermittlungsbehörden schnell aus. Bis heute bleiben sie bei dieser Einschätzung. Für die Hinterbliebenen ist das unverständlich. »Es gab so viele Hinweise, doch keiner wurde vom Gericht bis zum Ende verfolgt«, sagt Nermin Kirilova im Video. Wie viele Fragen noch immer offen sind, zeigt ein Rückblick auf den Prozess.
Es ist der zehnte April 2024, kurz nach der Festnahme von Daniel S. Die für den Fall verantwortlichen Behörden, die Wuppertaler Polizei und Staatsanwaltschaft, geben eine Pressekonferenz. Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt teilt mit, es gebe »keine Hinweise auf ein [...] etwaig vorhandenes fremdenfeindliches Motiv«. Insbesondere eine Hausdurchsuchung beim Angeklagten habe das ergeben. Bei der Durchsuchung wurden jedoch zahlreiche NS-Devotionalien gefunden: Hitlers »Mein Kampf«, Tonaufnahmen von Reden von Hitler, das Buch »Werk und Mensch« von Herrmann Göring und ein Buch über die Wehrmacht. All das wurde abfotografiert, fand aber keinen Einzug in die Akte. Die damalige Begründung: Das Material sei dem Vater von Daniel S. zuzuordnen, dem das Haus gehöre. Es habe sich in einem Teil des Hauses befunden, den der Brandstifter angeblich nicht benutzt haben soll.
Die Solinger Initiative Adalet, türkisch für »Gerechtigkeit«, hat Zweifel an dieser Argumentation. Denn im selben Raum, in dem die NS-Devotionalien gefunden wurden, habe man auch eine Tabakdose entdeckt — identisch mit derjenigen, die Daniel S. zur Aufbewahrung von Brandbeschleunigern verwendet habe. Das geht aus Prozessberichten von Adalet hervor. Die gefundenen NS-Devotionalien sind nicht die einzigen Hinweise auf rechtes Gedankengut. Auch ein rassistisches Schmähgedicht wurde in der Garage des Hauses entdeckt, die Polizei hatte es zunächst übersehen. Außerdem ergab die Auswertung der digitalen Cloud des Täters, dass sich dieser Wehrmachtslieder angehört und nach dem Song »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus« auf dem rechtsextremen Sender Compact TV gesucht hatte. Den Aufruf rechtsextremer Lieder bewertete der zuständige Kriminalhauptkommissar Thomas Böttcher vom Staatsschutz als »geschichtliches Interesse«. Das Lied »Deutschland den Deutschen« kommentierte er mit den Worten, nicht »jeder Konsument rechter Propaganda« habe auch ein rechtes Weltbild.
»In Fällen anderer Terrorismusformen wie Dschihadismus gäbe es solche ausweichenden Argumentationen sehr wahrscheinlich nicht«, sagt die Kriminologin Nicole Bögelein. Sie hat den Solinger Prozess für ein Forschungsprojekt der Universität zu Köln begleitet. Das Projekt untersucht, wie Terrorismus vor Gericht in Deutschland verhandelt wird. Laut Bögelein werden »deutlich mehr« Anschläge mit dschihadistischem Hintergrund als Terrorakt eingestuft als solche aus dem rechtsextremen Milieu. »Stellen Sie sich vor, ein muslimisch gelesener Mann zündet ein Haus an, in dem fast nur weiße Deutsche leben. Man würde wohl sofort ein terroristisches Motiv annehmen. Bei einem weißen Täter hingegen ist diese Einstufung im vorliegenden Fall nicht erfolgt.«
Ein rassistisches Tatmotiv, das ebenfalls aus rassistischem Denken heraus nicht anerkannt wurde? Vielleicht sogar nicht anerkannt werden sollte? Für die Nebenklageanwältin Seda Basay-Yildiz ist das eine realistische These. Denn neben der Cloud von Daniel S. wurde weiteres einschlägiges Beweismaterial erst auf Drängen der Anwältin untersucht: So konnten auf einer im Wohnhaus von Daniel S. gefundenen Festplatte über 160 rechtsextreme, nationalsozialistische Bilder wiederhergestellt werden. »Es ist mir noch nie untergekommen, dass die Polizei Datenträger, die sie bei einem Täter findet, nicht auswertet — vor allem, wenn das Motiv des Täters unklar ist«, sagt Basay-Yildiz. Im Prozess habe man nicht nur bei der Polizei, sondern »auf vielen Ebenen« ein Versagen feststellen können: Auch Staatsanwaltschaft und Gericht hätten nicht aufgeklärt, ob es sich um eine politisch motivierte Tat gehandelt habe. »Da kann man aus meiner Sicht nicht mehr sagen, das ist blöd gelaufen. Ich glaube, sie wollten es einfach nicht aufklären.«
Den Aufruf rechtsextremer Lieder bewertete der zuständige Kriminalhauptkommissar vom Staatsschutz als ›geschichtliches Interesse‹
Die Staatsanwaltschaft ordnet die Festplatte mit den rechtsextremen Memes Jessica B. zu, der Partnerin des Täters — obwohl der Datenträger laut Basay-Yildiz am Tag der Hausdurchsuchung an das DJ-Pult von Daniel S. angeschlossen war. Die Bilder auf der Festplatte sollen von einem Bekannten der Partnerin des Täters, Rapahel L., stammen, der sie eigenen Angaben zufolge in WhatsApp-Gruppen zugeschickt bekam. Weitere Ermittlungen zu dem Material auf der Festplatte wurden nicht eingeleitet, da die NS-Inhalte darauf nur gespeichert waren und nicht etwa verbreitet wurden. Das teilte die Polizei Wuppertal der Stadtrevue auf Nachfrage mit.
Doch wie landeten die Bilder auf der Festplatte von Jessica B.? In welchen Foren war Raphael L. unterwegs und in welchem Verhältnis stand er zum Täter und dessen Partnerin? Jessica B. wurde vom Staatsschutz als politisch links eingeordnet. Aus der Akte zum Brandanschlag geht jedoch hervor, dass sie in einem Chat mit ihrem Partner Daniel S. auf einen rassistischen Kommentar von diesem antwortete, ausländisch gelesene Menschen sollten sich mit Silvesterböllern in die Luft sprengen. »Eines weiß ich«, sagt Basay-Yildiz. »Jessica B. ist nicht links«. Sie habe während des Prozesses ein Gutachten zur politischen Gesinnung von Jessica B. beantragt, doch das sei abgelehnt worden.
Die Polizei Wuppertal teilt mit, Daniel S. sei »im Rahmen der Ermittlungen eindeutig als alleinhandelnder Täter festgestellt« worden. Eine »rechtsradikale Tatgesinnung« habe dabei »gerade nicht festgestellt« werden können. Doch abgesehen von Hinweisen auf eine eigene rechte Gesinnung bewegte sich der Täter offenbar in einem Umfeld, in dem rechtes Gedankengut eine Rolle spielte.
Dass man diesem Umfeld und dem gefundenen Material nicht tiefer auf den Grund ging, hinterlässt bei Betroffenen ein Gefühl von Unsicherheit. Die Solingerin Birgül Demirtas hat bereits den durch Neonazis verübten Solinger Brandanschlag im Jahr 1993 miterlebt. »Dass dieses Mal überhaupt nicht im Umfeld des Täters ermittelt wurde, macht den Überlebenden und allen Solinger:innen mit Migrationshintergrund große Angst«, sagt sie. Neben den davongetragenen Traumata und Verletzungen plagen andauernde Bedrohungen die Betroffenen: Der Hausbewohner Nihat Kostadinchev, der den Brandanschlag nur durch einen Sprung aus dem dritten Stock überlebte, wurde laut der Initiative Adalet während des Prozesses von einem Auto verfolgt. Die Polizei Wuppertal teilt mit, man habe die Verfolger:innen nicht identifizieren können.
Nihat Kostadinchev kann seit seinem Sprung aus dem dritten Stock nicht mehr als Dachdecker arbeiten
Nihat Kostadinchev und die anderen hinterbliebenen Hausbewohner:innen wollten vor dem Gedenktag des Anschlags keine Interviews geben, zu groß wäre die psychische Belastung. Jan-Robert Hildebrandt von der Opferberatung Rheinland sagt, der gesamte Prozess sei für die Hinterbliebenen ein »erneuter Schlag« gewesen. »Es war ihnen unerklärlich, wie die Staatsanwaltschaft Rassismus ausschließen konnte, noch bevor die Ermittlungen abgeschlossen waren.« Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft ließ eine Anfrage der Stadtrevue unbeantwortet. Hildebrandt sagt, er beobachte »sehr oft«, dass Rassismus als Tatmotiv nicht anerkannt werde. Im Solinger Prozess sei der Eindruck entstanden, die Staatsanwaltschaft habe versucht, »jeden Hinweis auf Rassismus zu widerlegen anstatt Beweismaterial zusammenzutragen«. Gerechtigkeit, das hätten alle Hinterbliebenen immer wieder betont, habe ihnen der Prozess nicht gebracht.
Die ausbleibende Einordnung des Tatmotivs entscheidet auch über die finanzielle Entschädigung der Hinterbliebenen. Denn nur bei Taten, die als extremistisch motiviert gelten, zahlt der Staat sogenannte Härteleistungen an die Betroffenen. Zwar haben die Hinterbliebenen des Brandanschlags vom Gericht Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Dieses erhalten sie laut Jan-Robert Hildebrandt jedoch nur, wenn der Täter zahlungsfähig ist. Und damit sei nicht zu rechnen, denn Daniel S. befände sich in Haft und habe keinerlei Einkommen. »De facto ist das Schmerzensgeld also eher ein symbolischer Akt.« Nach dem Anschlag habe die Stadt Solingen die Hinterbliebenen unterstützt, etwa eine Wohnung bereitgestellt und die Flüge für die Angehörigen im Ausland bezahlt. Aber darüber hinaus haben die Betroffenen laut Hildebrandt von staatlicher Seite bisher nichts bekommen.
»Wir haben Spenden gesammelt«, erzählt der Berater. Doch die könnten den Bedarf der Überlebenden nicht decken. Nihat Kostadinchev etwa kann seit seinem Sprung aus dem dritten Stock wegen der Verletzungen nicht mehr als Dachdecker arbeiten. Und Nermin Kirilova, die Mutter der getöteten Katya Todorova Zhilova, wollte ihrer Tochter und deren Familie ein besonders würdevolles Grab bereiten. Sie und ihre Angehörigen trugen den größten Teil der Grabkosten allein. Kirilova erzählt im Video der Opferberatung Rheinland, ihre Tochter sei mit Mann und Kindern nach Deutschland gekommen, um sich hier ein Zuhause aufzubauen. »Dazu bekamen sie keine Zeit.« Die Familie sei noch nicht lange in Solingen gewesen, sagt Kirilova. »Wir haben ihnen im Tod ermöglicht, was sie im Leben nicht konnten.« Sie weint. »Das ist nun ihr Zuhause. Doch es gibt kein schönes Grab.«