Vorkaufsrecht gegen Bodenspekulation: Otto-und-Langen-Quartier in Mülheim

Vordrängeln beim Kaufen

Die Stadt Köln hat das Vorkaufsrecht für Grund­stücke wieder eingeführt

Investoren bauen gern teure Wohnungen. Denn das rentiert sich für sie, und irgendjemand findet sich immer, der teure Wohnungen kauft oder mietet. Doch die meisten Menschen suchen günstigen Wohnraum — und der fehlt. Die Wohnungsnot ist auch eine Folge davon, dass die Stadt zu wenige eigene Grundstücke besitzt, weil sie in den vergangenen Jahrzehnten viel Grund und Boden verkauft hat. Das spülte kurzfristig Geld in die Stadtkasse, aber die Stadt verlor Einfluss darauf, was und wie gebaut wird. Nun will die Politik umsteuern. Bloß, wie erlangt man wieder wohnungspolitische Kontrolle?

Der Rat der Stadt hat dafür in den vergangenen Jahren einige Möglichkeiten geschaffen, etwa das Kommunale Baulandmodell. Es gibt vor, dass im Wohnungsbau immer auch 30 Prozent Sozialwohnungen errichtet werden müssen. Dass Investoren dies abschrecken würde, hat sich nicht bewahrheitet.

Eine weitere Möglichkeit ist das Kommunale Vorkaufsrecht: Will ein Eigentümer sein Grundstück verkaufen, darf die Stadt sich dazwischen drängeln. Sie kann das Grundstück zu dem vertraglich festgesetzten Preis erwerben, zu dem es eigentlich an einen Dritten verkauft werden sollte. Liegt der Kaufpreis deutlich über dem Verkehrswert des Grundstücks, braucht die Stadt jedoch nur diesen zu zahlen — allerdings kann der Verkäufer dann auch den Kaufvertrag rückgängig machen.

Darüber hinaus gibt es ein Besonderes Vorkaufsrecht. Das greift, wenn Städte ganze Gebiete städtebaulich entwickeln wollen und dafür entsprechende Pläne gefasst haben — so wie im Mülheimer Süden.
Dort liegt das Otto-und-Langen-Quartier zwischen Deutz-Mülheimer Straße, Auenweg und Grünzug Charlier. Es gehöret zum Großteil NRW Urban, der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft, sowie privaten Investoren. Ehemalige Fabrikhallen stehen darauf, Industriedenkmäler. Zudem ist die Künstlerinitiative Raum 13 dort ansässig und organisiert Ausstellungen und Workshops (siehe Stadtrevue 3/2020).
Bereits 2013 wurde in einem Werkstattverfahren mit Bürgern ein Städtebaulicher Rahmenplan für den gesamten Mülheimer Süden erarbeitet, um ein gemischtes Stadtquartier mit Wohnungen und Gewerbe entstehen zu lassen und die Industriebauten zu erhalten.

Um das zu gewährleisten, hat der Rat der Stadt im März einstimmig beschlossen, eine Satzung aufzusetzen, mit der die Stadt sich für das gesamte Gebiet ein Besonderes Vorkaufsrecht sichert, um die Entwicklung nicht den Investoren zu überlassen.

In derselben Ratssitzung wurde auch einstimmig beschlossen, das Kommunale Vorkaufsrecht weiterhin auszuüben. Es war erst im Mai 2017 wieder aufgenommen worden. Damals erhielt die Verwaltung den Auftrag, die Bedingungen für die entsprechenden Prüfungen zu schaffen, sowohl technisch als auch personell. So wurde nach 23 Jahren in Köln das Vorkaufsrecht wieder eingeführt. In anderen Kommunen war das längst üblich.