Vergnügungssteuer

Wieder einmal wurden Büros durchsucht, wieder einmal wurden Ermittlungen gegen städtische Angestellte aufgenommen. Betroffen: Der Stadtwerke-Konzern und seine Töchter Rheinenergie, KVB, HGK, GAG und AWG. Bei der Razzia Mitte November ging es um den Anfangsverdacht der Untreue im Zusammenhang mit Ausflügen der Aufsichtsräte. Stichwort »Lustreisen«: Die Vergnügungsanteile dieser Trips waren umfang­reich und hätten privat versteuert werden müssen. Auch diese Steuern sollten laut Ratsbeschluss vom Sommer nun die städtischen Unternehmen zahlen.

Das Thema ist im Grunde ein alter Hut. Schon seit den frühen 80er Jahren kritisieren vor allem grüne und linke Ratsvertreter immer wieder den verschwenderischen Umgang mit kommunalen Geldern. Würde es oft nicht reichen, sich die entsprechenden Informationen per Post oder Internet zu besorgen? Und wenn eine Vorort-Besichtigung nötig ist: Könnte man die Delegation nicht auf zwei scharfäugige Vertreter beschränken, die ihren Gremiumskollegen nach der Rückkehr ein sachdienliches Referat präsentieren? Die juristische Grauzone korrespondiert mit der politischen.

Aber sagen wir so: Wenn die KVB-Bahnen nach dem nächsten Berlin-Be­such des Aufsichtsrates im Fünf-Minuten-Takt fahren (und selbstverständlich auch nachts), dann dürfen die Jungs gern auch im Adlon absteigen.