Nichts gelernt


Die Situation ist paradox: Die Kölner Schule Amaro Kher, in der Roma-Flüchtlingskinder unterrichtet werden, erfährt viel Zuspruch von öffentlicher Seite: Unter anderem der Europäische Flüchtlingsfonds, das Land NRW und das Kölner Jugendamt unterstützen das Modellprojekt.

Gleichzeitig jedoch wird Amaro Kher von anderer öffentlicher Seite behindert: Kinder und Eltern bekommen kein dauerhaftes Bleiberecht. »Das macht unsere Arbeit zunichte«, sagt die pädagogische Leiterin Marlene Tyrakowski. Lernen ergebe für die Kinder erst wirklich Sinn, wenn sie auch bleiben dürften, wo sie sind und nicht ständig von einer Abschiebung bedroht seien. Auf dieses Problem hat das pädagogische Team von Amaro Kher in einem offenen Brief an die Kölner Ausländerbehörde hingewiesen.

33 Kinder aus 17 Familien werden derzeit bei Amaro Kher unterrichtet. Keine der Familien hat Aussicht auf ein Bleiberecht. Haupthindernis: Die Familien waren nicht »ununterbrochen seit sechs Jahren« in Deutschland, wie es das Gesetz vorsieht, weil sie sich zwischenzeitlich in ihrem Heimatland aufhielten. Man sei bereit, Spielräume auszunutzen, sagt Ordnungsamts­leiter Robert Kilp, doch die seien gering. Und so hoffen alle Beteiligten nun, dass die Restriktionen für ein Bleiberecht weiter gelockert werden – das jedoch kann nur auf bundespolitischer Ebene geschehen.