»Zustand der Unmündigkeit«

»Die Kölner Bürger können so viele erfolgreiche Bürgerbegehren initiieren wie sie wollen – letztlich werden sie von der Verwaltungsspitze immer mit dem Knüppel juristischer Unzulässigkeit ausgebremst«, kommentiert Jörg Frank, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, den Beschluss über das Bürgerbegehren »Kein Ausbau des Godorfer Hafens«. Trotz der rund 38.000 Unterschriften, die eine Bürgerinitiative gegen den Hafen-Ausbau gesammelt hat, erklärte der Rat Ende Januar mit den Stimmen von SPD und CDU das Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig.

In den Gutachten, die von Stadtverwaltung und SPD in Auftrag gegeben worden waren, wird die Unzulässigkeit des Begehrens mit der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung begründet. Da der Ausbau des Godorfer Hafens eine »planfeststellungsbedürftige Angelegenheit« sei, könne er nicht zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens werden. »Damit werden die Bürger ausgerechnet bei den wichtigsten stadtentwicklungspolitischen Fragen im Zustand der Unmündigkeit gehalten«, kritisiert Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von »Mehr Demokratie e.V.«.

Die Ausbaugegner geben sich indes nicht geschlagen. »Wir resignieren auf keinen Fall«, sagt Klaus Simon, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens. »Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir juristisch gegen den Beschluss vorgehen.« Vorerst bleibt Köln allerdings weiterhin die einzige Millionenstadt ohne Bürgerentscheid.