Bitte wieder reinlegen! — Köln braucht Geld | Foto: tschanga?/?photocase

Nur Schlafen im Dienst bleibt steuerfrei

Laut einem Gerichtsurteil ist die Kölner »Kultur­förderabgabe« weitgehend rechtswidrig

Ob Akademie der Künste der Welt oder Stadtbibliothek, ob Rheinische Musikschule oder Sanierung der städtischen Museen — alle profitieren bislang von der »Kulturförderabgabe«, einer kommunalen Aufwandsteuer. Zur Erinnerung: Nach der Bundestagswahl 2009 hatte die FDP einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Hotelübernachtungen durchgesetzt. Postwendend brummten die klammen Städte den Hoteliers die Kulturförderabgabe von fünf Prozent pro Übernachtung auf. Köln war 2010 die erste Kommune, in der diese »Bettensteuer« eingeführt wurde — sowohl für private als auch dienstliche Übernachtungen. Die rot-grüne Koalition in Köln rechnete mit 16 Millionen Euro jährlich, um damit Kultur zu finanzieren, wie es hieß. Doch für die Jahre 2010 bis 2012 wurden jeweils nur 4,5 bis 7 Millionen Euro erhoben. Und bereits nach dem ersten Jahr setzte die Stadt die Erhebung wegen laufender Prozesse mit Kölner Hoteliers aus. Ausgegeben wurden die veranschlagten Summen trotzdem — das lässt sich am Haushalt ablesen.

 

»Die Kulturförderabgabe ist sehr wichtig für den Kölner Kulturetat«, sagt denn auch Kulturdezernent Georg Quander. Doch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig darf die Steuer in Zukunft nur noch auf private, nicht mehr auf dienstliche Übernachtungen erhoben werden. Geklagt hatten Hoteliers aus Bingen und Trier. Das Urteil gilt zwar nur im konkreten Fall, doch wird das Verfahren als Musterprozess angesehen.

 

Wieviel durch dieses Urteil genau wegfallen wird, ist nicht ganz klar: Die Stadt rechnet mit 60 Prozent dienstlich veranlasster Reisen, der Hotel- und Gaststättenverband Köln sogar mit 80 Prozent. Die Stadt gibt sich trotzdem siegessicher. »Wir gehen davon aus, dass unsere Satzung steht«, sagt eine Sprecherin. Sie verweist auf einen Erstattungsparagrafen in der Kölner Satzung, der eine Zurückzahlung zusichert, wenn die Steuer zu Unrecht erhoben wurde. Faktisch sieht das so aus: Alle Hotelgäste müssen die Abgabe weiterhin zahlen, doch Dienstreisende können danach einen Rückerstattungsantrag stellen. 15.000 Anträge sind bei der Stadt bereits eingegangen. Durch solch ein kompliziertes Verfahren entsteht natürlich zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Die Kosten sind vom Ertrag dann noch mal abzuziehen.

 

Die Stadt will sich jetzt notfalls am Dortmunder Modell orientieren. Anders als in Köln hat man dort die Kulturförderabgabe von Beginn an bloß auf private Übernachtungen erhoben. Der Kölner Kulturetat weist durch das Urteil jetzt jedenfalls bereits vorhersehbar große Löcher auf. Das gibt schon mal einen Vorgeschmack auf die Verhandlungen zum Haushalt 2013.